Widerruf Autokredit – HAHN Rechtsanwälte schließt Vergleich mit Fiat Chrysler Bank (FCA Bank)

HAHN Rechtsanwälte hat mit der FCA Bank Deutschland AG – die Fiat Chrysler Bank – wegen eines widerrufenen Autokredits einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen. Deren Mandant aus Würzburg hat als Verbraucher mit der Fiat Bank am 30. April 2008 einen Kreditvertrag zur Finanzierung seines Fiat Bravo Diesel geschlossen. Die Willenserklärung zum Abschluss des Autokreditvertrages hat der Mandant am 03. Dezember 2015 wegen Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung widerrufen. HAHN Rechtsanwälte konnte durch ihre Tätigkeit erreichen, dass sich die Parteien vergleichsweise auf die Zahlung eines Nutzungsersatzes von 5.000,00 Euro an den Darlehensnehmer bei Kostenaufhebung einigten. Der PKW verblieb beim Darlehensnehmer.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

„Angesichts des Diesel-Abgas-Skandals ärgern sich viele Fahrzeuginhaber darüber, ihr privates Dieselfahrzeug bei einem Verkauf aktuell nur zu einem deutlichen Mindererlös verkaufen zu können“, sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. Außerdem seien laut Anwalt Hahn Fahrzeuginhaber von Dieselfahrzeugen – insbesondere, wenn sie mit einer Schummelsoftware ausgestattet sind – tief verunsichert über drohende Fahrverbote in Innenstädten in den bundesdeutschen Großstädten „Deswegen bietet sich ein Widerruf eines (privaten) Autokredits bei fehlerhafter Widerrufsinformation als „echte Geheimwaffe“ an“, so Hahn. Wirtschaftlich ist der Widerruf eines Autokredits nach Hahn deswegen so attraktiv, weil Rechtsfolge eines Widerrufs eines verbundenen Geschäfts die Rückgabe des Autos und die Erstattung der gezahlten Leistungsraten bei Berücksichtigung eines Nutzungsersatzes der Bank für die gefahrenen Kilometer ist. „Für alle Autokreditverträge, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, gibt es noch einen echten „Knüller“. Bei diesen neueren Verträgen muss sich der Kunde bei Rückgabe seines PKW ein Wertersatz für die gefahrenen Kilometer nicht anrechnen lassen“, verrät Hahn.

HAHN Rechtsanwälte bietet bei privaten Autokrediten aufgrund der hohen Spezialisierung der Kanzlei eine kostenfreie Erstprüfung über die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsinformation an. Wenn die erteilte Widerrufsinformation fehlerhaft war und eine Rückabwicklung von Autokauf- und Darlehensvertrag wirtschaftlich Sinn macht, ist eine anwaltliche Vertretung bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der Autobank ratsam. Dabei ist das Vorhandensein einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung von Vorteil. Eine solche könnte auch noch vor Erklärung des Widerrufs abgeschlossen werden.

Mehr Informationen: https://hahn-rechtsanwaelte.de/autokredit-widerrufen

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.