Das Thema „Widerruf Autofinanzierung“ ist ein sehr interessantes Schnittmengenthema, denn es bringt Autobesitzer dazu, sich mit dem aktuellen Abgasskandal und dem immer noch in Teilbereichen wirksamen Widerrufsjoker auseinanderzusetzen. Innerhalb der Schnittmenge positioniert, bedeutet diese Themenverknüpfung, dass Fahrzeugbesitzer, die ihren PKW nach 2010 über ein Darlehen finanziert haben, den Vertrag wegen falscher bzw. fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen können. Wird ein solcher Widerruf von der finanzierenden Bank finanziert oder im gerichtlichen Verfahren vom Antragsteller durchgesetzt, dann muss das gesamte Geschäft so gestellt werden, als wäre es niemals abgeschlossen worden.
Der PKW-Besitzer kann sein Auto zurückgeben, unabhängig davon ob der entsprechende Antrieb in einen Abgasskandal verwickelt ist oder nicht. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der als Partner bei MBK Rechtsanwälte in Mönchengladbach auf diese Weise bereits die Rechte von zahlreichen Autobesitzern durchsetzt: „Auf den Zustand des Autos kommt es nur insofern an, als das der Fahrzeugbesitzer lediglich für etwaige durch ihn verursachte Schäden haftet!“ Eine komplette Erstattung des Neupreises ist also in der Regel unter Zugrundelegung der einschlägigen Rechtsprechung zu erwarten und daher im Rahmen des Abgasskandals ein weiteres juristisch sehr interessantes Thema.
Wer einen Vertrag auf Basis falscher Widerrufsbedingungen abgeschlossen hat, kommt mit dem Widerrufsjoker zudem aus seinen Verbindlichkeiten heraus. Dr. Hartung: „Das ist auch meist die Motivation für ein solches Vorgehen. Oft haben sich die persönlichen Verhältnisse oder die Lebensbedingungen verändert und der mögliche Widerruf öffnet die Tür zu einer Problemlösung!“ Fakt ist: Nach einem erfolgreichen Widerruf müssen die Ratenzahlungen nicht mehr fortgesetzt werden.
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[tab icon=“fa-tags“]Erstberatung
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[tab icon=“fa-tags“]Prüfung der Widerrufsbelehrung[/tab]
[tab icon=“fa-tags“]Wichtig[/tab]
[tabcontent]Dr. Gerrit Hartung bietet eine kostenlose Erstberatung an und informiert betroffene Autobesitzer über ihre Handlungsoptionen. Bitte vereinbaren Sie unter info@mbk-rechtsanwaelte.de einen telefonischen Beratungstermin oder einen Besuchstermin in Mönchengladbach.
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[tabcontent]Im Rahmen der unverbindlichen Erstberatung nimmt die Kanzlei auch eine kostenlose Prüfung der Widerrufsbelehrung vor. Bitte scannen Sie die zu prüfende Widerrufsbelehrung ab und senden Sie das Dokument an info@verbraucherschutz.tv – Sie werden zeitnah darüber informiert, ob Möglichkeiten zum Widerruf bestehen.[/tabcontent]
[tabcontent]Ein Widerruf von Autokrediten ist nur möglich
– bei Vertragsschluss nach dem 11. Juni 2010
– bei belehrungspflichtigen Verbraucherdarlehen
– bei Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrungen. Diese müssen im Einzelfall geprüft werden.[/tabcontent]
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Dr. Gerrit Hartung steht interessierten Autobesitzern gern als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Aktuell wird der Anwalt als juristischer Experte in einem Beitrag der Rheinischen Post Fahrzeugfinanzierungen die ab dem 11. Juni 2010 mit der VW-Bank, der Commerzbank und der Santander Consumerbank abgeschlossen worden sind, weisen oft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auf!“
Das Thema Widerruf Autofinanzierung ist vielschichtig. So befassen sich aktuell immer mehr Autobesitzer mit den möglichen Folgen des Abgasskandals