Das Thema „Widerruf Autofinanzierung“ ist ein sehr interessantes Schnittmengenthema, denn es bringt Autobesitzer dazu, sich mit dem aktuellen Abgasskandal und dem immer noch in Teilbereichen wirksamen Widerrufsjoker auseinanderzusetzen. Innerhalb der Schnittmenge positioniert, bedeutet diese Themenverknüpfung, dass Fahrzeugbesitzer, die ihren PKW nach 2010 über ein Darlehen finanziert haben, den Vertrag wegen falscher bzw. fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen können. Wird ein solcher Widerruf von der finanzierenden Bank finanziert oder im gerichtlichen Verfahren vom Antragsteller durchgesetzt, dann muss das gesamte Geschäft so gestellt werden, als wäre es niemals abgeschlossen worden.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Der PKW-Besitzer kann sein Auto zurückgeben, unabhängig davon ob der entsprechende Antrieb in einen Abgasskandal verwickelt ist oder nicht. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der als Partner bei MBK Rechtsanwälte in Mönchengladbach auf diese Weise bereits die Rechte von zahlreichen Autobesitzern durchsetzt: „Auf den Zustand des Autos kommt es nur insofern an, als das der Fahrzeugbesitzer lediglich für etwaige durch ihn verursachte Schäden haftet!“ Eine komplette Erstattung des Neupreises ist also in der Regel unter Zugrundelegung der einschlägigen Rechtsprechung zu erwarten und daher im Rahmen des Abgasskandals ein weiteres juristisch sehr interessantes Thema.
Wer einen Vertrag auf Basis falscher Widerrufsbedingungen abgeschlossen hat, kommt mit dem Widerrufsjoker zudem aus seinen Verbindlichkeiten heraus. Dr. Hartung: „Das ist auch meist die Motivation für ein solches Vorgehen. Oft haben sich die persönlichen Verhältnisse oder die Lebensbedingungen verändert und der mögliche Widerruf öffnet die Tür zu einer Problemlösung!“ Fakt ist: Nach einem erfolgreichen Widerruf müssen die Ratenzahlungen nicht mehr fortgesetzt werden.
– bei Vertragsschluss nach dem 11. Juni 2010
– bei belehrungspflichtigen Verbraucherdarlehen
– bei Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrungen. Diese müssen im Einzelfall geprüft werden.
Dr. Gerrit Hartung steht interessierten Autobesitzern gern als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Aktuell wird der Anwalt als juristischer Experte in einem Beitrag der Rheinischen Post Fahrzeugfinanzierungen die ab dem 11. Juni 2010 mit der VW-Bank, der Commerzbank und der Santander Consumerbank abgeschlossen worden sind, weisen oft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auf!“
Das Thema Widerruf Autofinanzierung ist vielschichtig. So befassen sich aktuell immer mehr Autobesitzer mit den möglichen Folgen des Abgasskandals
@ Hartung: Wurde denn schon ein Verfahren gewonnen?
Schönen Gruss
Bislang stehen alle Verfahren noch in der außergerichtlichen Streitschlichtung und die meisten Fälle lassen sich auch hier vergleichen wenn die Belehrungen oder die Beratung wirklich fehlerhaft waren. Unsere Kanzei hat allerdings schon einige Klagen in Vorbereitung
Wo geht mein Auto denn dann hin, stell ich das der Bank auf den Hof, nachdem die mir alle gezahlten Raten zurück gezahlt haben? Das wäre ja traumhaft 😉
Das wird ja sicherlich nur bei den Hausbanken der Marken, z.B. bei der VW-Bank funktionieren, oder?
Ja, es muss sich um verbundene Geschäfte handeln, also Verträge, bei denen es zwischen dem Verkäufer und dem Finanzierer eine enge Verbindung gibt, z.B. wie zwischen Autohaus und Autobank. Solche Beziehungen bestehen aber auch zwischen Banken wie Santander und einigen Automarken,