Whatsapp: Vorsicht vor dem blauen Ding! Wem gehört das Copyright?
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Grundsätzlich sind alle Aufforderungen in sozialen Medien, irgendwas zu teilen, zu empfehlen, weiterzusagen oder zu liken mit Vorsicht zu genießen. Meist handelt es sich um blöde Späße irgendwelcher Kettenbrief-Versender. Idealerweise holt man sich dann noch einen Virus auf einer empfohlenen Seite. Bestes Beeispiel war jung der „Blaue Puschel“ von Whatsapp. Puschel rein, Puschel raus – die Damenwelt hat aktuell die liebe Not mit einem possierlichen Flauscheball, der in allen Farben und wer weiß warum auch immer die Whatsapp-Profile weiblicher User schmückt. Auslöser ist eine Art Kettenbrief, der der Eindruck hinterließ, dass das alles ziemlich lustig sei und sich die Männerwelt mal schön den Kopf zerbröseln solle aufgrund dieses weiblichen Massen-Phänomens. Dann war aber schnell Schluss mit lustig: Als nämlich plötzlich – gleichsam wie ein Kettenbrief – die Nachricht einer eventuell erheblichen Urheberschutzverletzung umherging. Angeblich sollte der blaue Puschel zum Browsergame puschelfarm.com gehören.
Der Puschel muss also wieder raus, und das schnell. Ob hinter Kettenbrief und anschließender Abmahnungsdrohung wegen Urheberrechtsverletzung eine geniale Geschäftsidee steckt? Es ist wohl eher ein so genannter „Hoax“, also eine Internet-Kettenbrief-Systematik, bei der sich der Initiator einfach nur freut, welche Wellen das schlägt. Würde mich nicht wundern.
Sicher ist aber auch, dass irgendwer die Rechte an diesem Whatsapp-Puschel hat und sicher ist auch, dass der Kettenbrief nicht nur wegen „Lustig“ auf den Weg gebracht und gepuscht wurde. Sicher ist auch, dass das Veröffentlichen von geschütztem Material eine Urheberrecht-Verletzung ist.
„Hier wird offensichtlich nur Werbung für ein Online-Spiel gemacht!“ – war schnell Meinung von verbraucherschutz.tv. Wir empfehlen, sich nicht allzuviel Sorgen zu machen. Unserer Meinung nach bestehen keinerlei Grundlagen für ernst zu nehmende Abmahnungen.
Aber bitte keine Panik jetzt: Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke ist zwar verboten, aber mit der Veröffentlichung in einem Whatsapp-Profil bereichert man sich nicht und man schadet auch niemandem. Daher erscheint es mir nahezu ausgeschlossen, dass dahinter eine professionelle Abmahn-Falle steckt. Aber was dann?
Eventuell sind Kettenbrief und Abmahnungswarnung nicht mehr als ein Marketing-Feldzug für ein neues Handy-Game. Dagegen spricht aber, dass puschelfarm.com eigentlich gar nicht auf so einen Mega-Ansturm vorbereitet war. Die Homepage sieht aus wie eine Baustelle, auf der deutschen Versionssseite wird sich sogar für das Ende von puschelfarm.de entschuldigt.
Wie gesagt, am realistischsten ist, dass sich hier jemand einen Riesenspaß erlaubt und Freude dran hat, wie die Whatsapp-User sich manipulieren lassen. Das kann einen boshaften Hintergrund haben, aber eventuell auch ein gut gemeinter Warnschuss sein – verbunden mit der Bitte, doch nicht immer auf jeden Drecks-Kettenbrief herein zu fallen, so treu- und blau der Puschel auch mit den Kuller-Augen blinzelt.
Ein „Och ist der süß!“ sollte nicht reichen, um kollektivem Wahn zu verfallen. Wem das Copyright – also das Recht, das „Blaue Ding“ zu veröffentlichen – gehört ist aktuell völlig unklar. Von der Optik her würde ich es im Umfeld Klingeltöne vermuten.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass von dem drolligen Ding keine Gefahr ausgeht, außer der, dass man sich gut damit lächerlich machen kann.
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