Im Internet wird über Werbeanrufe berichtet, in denen im Namen einer Firma “Letun” aus Duisburg für eine so genannte Werbesperrliste geworben wird. Angeblich sollen sich Personen für ein einmaliges Entgelt eintragen lassen können, damit sie in Zukunft von lästiger Telefon-Werbung verschont bleiben. In mehreren im Internet beschriebenen Fällen wurden Personen ohne Aufforderung im Namen der Firma Letun angerufen, um Dienstleistung anzubieten.
In einem aktuellen Verfahren ist die entscheidende Frage ist hierbei, welche Versprechen im Zusammenhang mit den angebotenen Sperrlisteneinträgen gemacht wurden. Dazu wäre es wichtig, Zeugen zu finden, die im Namen der Firma Letun angerufen wurden.
Wer ist bzw. war in letzter Zeit Empfänger von Werbeanrufen für Werbeschutzleistungen im Namen einer Firma “Letun” oder “Letun GmbH” oder “Letun GmbH & Co KG” aus Duisburg und/oder von Personen, die unter ähnlich klingenden Geschäftsbezeichnungen handeln?
Welche konkreten Leistungsversprechen wurden im Zusammenhang mit der Bewerbung von Werbeschutzleistungen getätigt?
Wurde Angerufenen gegenüber insbesondere auch das Versprechen abgegeben, dass nicht nur ein bloßer Sperrlisteneintrag erfolgen soll, sondern dass bei Verstößen auch Rechtsdurchsetzung, insbesondere über Anwälte erfolgen soll?
Wie wurde die Funktionsweise dieser Leistungen genau beschrieben?
Von wo aus und über welche Telefonanschlüsse wurden die Telefonanrufe abgehend geführt?
Wer war als (ggf. ehemaliger) Mitarbeiter oder Beauftragter der genannten Firma mit Werbemaßnahmen beauftragt?”
Zeugenmeldungen werden erbeten unter: zeuge@kanzlei-richter.com