Im Internet wird ĂŒber Werbeanrufe berichtet, in denen im Namen einer Firma âLetunâ aus Duisburg fĂŒr eine so genannte Werbesperrliste geworben wird. Angeblich sollen sich Personen fĂŒr ein einmaliges Entgelt eintragen lassen können, damit sie in Zukunft von lĂ€stiger Telefon-Werbung verschont bleiben. In mehreren im Internet beschriebenen FĂ€llen wurden Personen ohne Aufforderung im Namen der Firma Letun angerufen, um Dienstleistung anzubieten.
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In einem aktuellen Verfahren ist die entscheidende Frage ist hierbei, welche Versprechen im Zusammenhang mit den angebotenen SperrlisteneintrÀgen gemacht wurden. Dazu wÀre es wichtig, Zeugen zu finden, die im Namen der Firma Letun angerufen wurden.
Wer ist bzw. war in letzter Zeit EmpfĂ€nger von Werbeanrufen fĂŒr Werbeschutzleistungen im Namen einer Firma âLetunâ oder âLetun GmbHâ oder âLetun GmbH & Co KGâ aus Duisburg und/oder von Personen, die unter Ă€hnlich klingenden GeschĂ€ftsbezeichnungen handeln?
Welche konkreten Leistungsversprechen wurden im Zusammenhang mit der Bewerbung von Werbeschutzleistungen getÀtigt?
Wurde Angerufenen gegenĂŒber insbesondere auch das Versprechen abgegeben, dass nicht nur ein bloĂer Sperrlisteneintrag erfolgen soll, sondern dass bei VerstöĂen auch Rechtsdurchsetzung, insbesondere ĂŒber AnwĂ€lte erfolgen soll?
Wie wurde die Funktionsweise dieser Leistungen genau beschrieben?
Von wo aus und ĂŒber welche TelefonanschlĂŒsse wurden die Telefonanrufe abgehend gefĂŒhrt?
Wer war als (ggf. ehemaliger) Mitarbeiter oder Beauftragter der genannten Firma mit WerbemaĂnahmen beauftragt?â
Zeugenmeldungen werden erbeten unter: zeuge@kanzlei-richter.com