
Fauler Handel mit Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg ist strafbar. Empfindliche Geldstrafen oder sogar eine Gefängnisstrafe können die Folge sein. Davor warnt der ADAC. Immer häufiger versuchen dubiose Agenturen, Verkehrssündern so ein strafbares „Geschäft“ anzudrehen. Das Prinzip ist ein einfach: Der Autofahrer, der einen groben Verkehrsverstoß begangen hat, zahlt den Agenturen mehrere hundert Euro. Dafür schalten diese einen Strohmann ein, der angibt, am Steuer des Wagens gesessen zu haben. Aber Punkte in Flensburg sind nicht verkäuflich, beide Seiten machen sich strafbar. Nach Angaben des ADAC riskieren sowohl der tatsächliche als auch der angebliche Verkehrssünder empfindliche Strafen. Der Schattenmann riskiert wegen Falschbekundung eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren, dem tatsächlichen Verkehrssünder droht eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis.
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