Wenn ein Mensch verstirbt, entstehen für die Hinterbliebenen verschiedene Rechte und Pflichten. In Deutschland regeln zwei zentrale Rechtsinstitute diese Angelegenheiten: das Totenfürsorgerecht und die Bestattungspflicht. Das Totenfürsorgerecht umfasst das Entscheidungsrecht über den Leichnam des Verstorbenen, über die Art und den Ort der Bestattung sowie eine eventuelle Umbettung.
Die Bestattungspflicht hingegen verpflichtet bestimmte Personen zur Organisation der Beisetzung. Diese Regelungen sind für Angehörige von großer Bedeutung, da sie Klarheit über Zuständigkeiten schaffen und gleichzeitig die Würde des Verstorbenen wahren.
Das deutsche Bestattungsrecht berücksichtigt dabei sowohl den Willen des Verstorbenen als auch die familiären Strukturen der Hinterbliebenen. Die folgenden Abschnitte liefern einen Überblick über ein Thema, das die meisten Menschen früher oder später betreffen wird.
Der Wille des Verstorbenen als oberste Richtlinie
Der beherrschende Grundsatz des Totenfürsorgerechts ist die Maßgeblichkeit des Willens des Verstorbenen. Dieser Wille entscheidet in erster Linie über Art und Ort der Bestattung. Die Angehörigen sind rechtlich verpflichtet, die Wünsche des Verstorbenen, zum Beispiel im Rahmen einer Bestattung in Berliin, zu respektieren und umzusetzen. Der Wille kann auf verschiedene Weise geäußert werden: durch ein Testament, eine Bestattungsverfügung, mündliche Äußerungen gegenüber Zeugen oder schriftliche Notizen.
Wichtig ist, dass die Willensäußerung eindeutig und nachvollziehbar ist. Selbst wenn die Angehörigen andere Vorstellungen haben, müssen sie den erkennbaren Willen des Verstorbenen befolgen. Diese Regelung stellt sicher, dass die persönlichen Überzeugungen und Wünsche des Verstorbenen auch nach dem Tod gewahrt bleiben.
Wichtig: Die Rangfolge der bestattungspflichtigen Angehörigen
Wenn kein erkennbarer Wille des Verstorbenen vorliegt, greift die gesetzliche Rangfolge der bestattungspflichtigen Angehörigen. In den meisten Bundesländern sind nacheinander folgende Personen berechtigt und verpflichtet:
- Ehe- oder eingetragene Lebenspartner
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Partner
- Sorgeberechtigte
- Großeltern
- Enkelkinder
- Erben oder sonstige Verwandte.
Diese Hierarchie orientiert sich an der familiären Nähe zum Verstorbenen. Der erstberechtigte Angehörige hat sowohl das Recht als auch die Pflicht, über die Bestattung zu entscheiden. Sind mehrere Personen gleichberechtigt, müssen sie sich gemeinsam einigen.
Die Rangfolge kann je nach Bundesland leicht variieren, weshalb es wichtig ist, die jeweiligen Landesgesetze zu beachten. Diese Regelung gewährleistet eine klare Zuständigkeit.
Wie einigt man sich bei Meinungsverschiedenheiten?
Jeder geht mit dem Tod und der hiermit verbundenen Trauer anders um. Wenn sich mehrere Angehörige über die Art der Bestattung uneinig sind, entscheidet die gesetzliche Rangfolge. Derjenige, der laut Bestattungsgesetz des Bundeslandes vorrangig zur Entscheidung berufen ist, hat das letzte Wort.
Bei Konflikten zwischen gleichberechtigten Angehörigen, beispielsweise mehreren Kindern, ist eine Einigung erforderlich. Gelingt diese nicht, kann das Familiengericht angerufen werden. Praktische Lösungswege sind offene Gespräche, Mediation oder die Einbeziehung weiterer Familienmitglieder.
Wichtig ist, dass trotz emotionaler Belastung respektvoll miteinander umgegangen wird. Die Zeit drängt oft, da Bestattungen zeitnah erfolgen müssen. Daher empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten über Bestattungswünsche zu sprechen und diese schriftlich festzuhalten.
Trennung von Bestattungspflicht und Kostenfragen
Ein wichtiger Grundsatz im deutschen Bestattungsrecht ist die Trennung von Bestattungspflicht und den hiermit verbundenen Kosten. Wer bestattungspflichtig ist, muss nicht zwangsläufig auch die Kosten der Bestattung tragen. In der Kostentragungspflicht stehen grundsätzlich die Erben des Verstorbenen.
Als bestattungspflichtiger Angehöriger trägt man nur dann die Bestattungskosten, wenn man gleichzeitig Erbe ist. Diese Regelung verhindert, dass Angehörige ohne Erbanspruch finanziell belastet werden. Sind keine Erben vorhanden oder schlagen alle das Erbe aus, übernimmt meist die Gemeinde die Kosten einer einfachen Bestattung. Bei mittellosen Erben können Sozialämter die Kosten übernehmen. Diese Trennung schafft Klarheit und verhindert unzumutbare finanzielle Belastungen für Angehörige, die lediglich organisatorisch verantwortlich sind.
Nach dem Tod eines geliebten Menschen: Was ist jetzt zu tun?
Vielen Menschen fällt es in der Zeit der Trauer schwer, die mit dem Tod eines geliebten Menschen verbundenen Aufgaben zu erledigen. Dennoch ist es wichtig, alles nacheinander abzuarbeiten.
Wer sich hierzu nicht in der Lage fühlt, kann sich auch vom jeweiligen Bestattungsinstitut unterstützen lassen. Vom Beantragen des Erbscheins über das Auflösen der Wohnung und das Kündigen von Abos und Versicherungen: Die Liste ist lang.
Nun gilt es, Prioritäten zu setzen, auf diese Weise vielleicht auch ein Stückweit mit der Vergangenheit abzuschließen und die Trauerphase durchzustehen.