„Wenn ich das erste Jahr bezahlt habe, muss ich das zweite Jahr dann auch bezahlen?“

Laienmeinung wäre: Wenn schon das erste Jahr überflüssig war, warum sollte das zweite noch mehr Geld kosten. Inwieweit die Zahlung allerdings ein Vertragsanerkenntnis ist, bliebe zu klären (Sie sind Anwalt und möchten diese Frage beantworten? – bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion).

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.