„Wenn ich das erste Jahr bezahlt habe, muss ich das zweite Jahr dann auch bezahlen?“

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Laienmeinung wäre: Wenn schon das erste Jahr überflüssig war, warum sollte das zweite noch mehr Geld kosten. Inwieweit die Zahlung allerdings ein Vertragsanerkenntnis ist, bliebe zu klären (Sie sind Anwalt und möchten diese Frage beantworten? – bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion).

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