Noch immer reiten viele unseriöse Anbieter auf der âGelben Welleâ â Entsprechende Online-Eintragsdienste galten zu Beginn des Internetzeitalters quasi als Ersatz fĂŒr die âGelben Seitenâ der Post. Die Zeiten sind lĂ€ngst vorbei und durch die Entwicklung der Suchmaschinen muss niemand mehr innerhalb der Suchmaschine eine 2. Suche bemĂŒhen. Kundenentscheidungen werden heute nicht mehr mit Hilfe solcher Kataloge getroffen, sondern eher auf Basis von Vertrauensbildung durch gute Internetseiten, Google MyBusiness-EintrĂ€ge oder Bewertungsportale. Solche Merkmale haben Seiten wie firmeneintrag.net leider nicht
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Trotzdem boomt das GeschĂ€ft damit, aber bevor der Kunde weiĂ, wie ihm geschieht, hat er einen völlig nutzlosen Eintrag und ein nicht dem Wert entsprechendes Abo am Hals. Aktuelles Beispiel: Die Weko Media LLC versucht auch, sich ein StĂŒck vom Kuchen zu ergattern und versendet Trickformulare. Wer die als Gewerbetreibender oder SelbstĂ€ndiger ausfĂŒllt, um angeblich vorhandene Daten zu bestĂ€tigen oder zu korrigieren, der hat fĂŒr die nĂ€chsten zwei Jahre â wenn er nicht aufpasst lĂ€nger â Forderungen am Hals, die einen Cent nicht wert sind.
Die Weko Media LLC firmiert mit ihrem Unternehmenssitz in  2201 Menauk Blvd NE STE A, 87107 Albuquerque New Mexico recht weit weg. Die genannte Adresse gehört mit groĂer Wahrscheinlichkeit zu einem komplexen Netzwerk von Briefkastenfirmen. Einen echten Ansprechpartner wird man in New Mexico nicht finden. Das amerikanische Handelsregister lĂ€sst solche AnonymitĂ€ten zu â in Deutschland heute undenkbar.
Aus dieser AnonymitĂ€t heraus werden die Trickformulare per Fax oder Email versendet. Das Kleingedruckte beinhaltet, dass man mit der RĂŒcksendung einen Vertrag eingeht, der sich einem Jahr automatisch verlĂ€ngert und erst nach Ablauf dieser zwei Jahre gekĂŒndigt werden kann. Rechtsanwalt Loschelder aus MĂŒnchen: âWer das abschickt ohne die Unterlage genau zu studieren, der ist fĂŒr zwei Jahre 1860 Euro los. Wenn er zahlt und vergisst zu kĂŒndigen, dann nochmal 630. Wer zahlt und hofft, mit dieser Marketing-Aktien wenigsten den ein oder anderen Kunden zu gewinnen, der trĂ€umtâŠ.
Das Portal firmeneintrag.net dĂŒrfte sich nĂ€mlich als völlig nutzlose MaĂnahme erweisen: Das Portal ist weder entsprechend suchmaschinenoptimiert noch selbst mit anderen Quellen verlinkt, auch Domainalter und technischer Hintergrund sprechen nicht dafĂŒr, dass sich firmeneintrag.net zu einem 2. Google entwickeln wird. Loschelder: âLeider garantiert und komplett rausgeschmissenes GeldâŠ!â
Der Fachanwalt fĂŒr gewerblichen Rechtsschutz empfiehlt Betroffenen, die Rechnung nicht zu bezahlen, aber auch nicht groĂartig mit dem âAnbieterâ , bzw. mit der entsprechend fĂŒrâs Faktoring zustĂ€ndigen KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG aus der Schweiz zu kommunizieren. Loschelder: âIm Grundsatz ist die Forderung durchsetzbar, denn ein Widerrufsrecht wie im Verbraucherschutz fixiert, gibt es fĂŒr Gewerbetreibende nicht!â Er empfiehlt, die Forderung juristisch und vertragsrechtlich sauber abzuwehren, um in unter UmstĂ€nden anstehenden VorgĂ€ngen auf der sicheren Seite zu stehen und auch eine Löschung des Eintrags gemÀà DSGVO zu erreichen.
Rechtsanwalt Daniel Loschelder hat auf einer speziellen Themenseite wichtige Hinweise zu ErklÀrung und Umgang mit der Weko Media LLC zusammengefasst.