Schön finde ich übrigens, das dieser Artikel aus Dezember 2011 immer noch online ist:
http://www.savonarola.org/2011/12/15/einstweilige-verfugung-gegen-verbraucherschutz-tv/
Michael Burat berichtet dort in seiner ihm ganz eigenen Art als damaliger Webtains-Geschäftsführer von einer einstweligen Verfügung, die schon lange zu den Akten gelegt ist und sich für die webtains GmbH zur Niederlage auf ganzer Linie entwickelte. Da die notwendigen finanziellen Mittel für die Fortsetzung des Rechtsstreits aber offensichtlich noch vorhanden sind, wird im Juni vor dem Oberlandesgericht München nochmals verhandelt. Einen Vergleichswunsch hatte verbraucherschutz.tv vor dem LG München abgelehnt.