Was Verbraucher über Bürgschaften wissen sollten

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Mit einer Bürgschaft übernehmen Bürgen die finanzielle Verantwortung für fremde Schulden. Da hiermit ein hohes Risiko verbunden ist, sollte dieser Schritt im Vorfeld genau durchdacht werden. Im ungünstigsten Fall muss der Bürge für den gesamten Betrag geradestehen, was mitunter den finanziellen Ruin bedeuten kann.

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Es ist jedoch möglich, die Haftung zu beschränken und das Risiko zu verringern. Wer einen Kredit ohne Bürgen sucht findet mit dem Vergleich von https://www.betrugerfahrungen.com/ günstige Angebote.

Was ist eine Bürgschaft überhaupt?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) handelt es sich bei der Bürgschaft um einen einseitig verpflichtenden Betrag. Der Vertrag muss immer schriftlich geschlossen werden. Der Bürge geht damit die Verpflichtung ein, gegenüber dem Gläubiger eines Dritten mit seinem pfändbaren Einkommen und Vermögen zu haften. Dies gilt natürlich nur dann, wenn der eigentliche Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Alternativ kann die Haftung auch auf einen bestimmten Zeitraum eingeschränkt werden. Wichtig ist zudem, dass der Betrag für den ein Bürge haftet im Vertrag eindeutig definiert ist. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Erklärung Klauseln über künftige Forderungen enthält. Bürgen, die sich auf einen solchen Vertrag einlassen, sollten besonders auf eine detaillierte Festhaltung der Bedingungen achten.

Kaution oder Sicherheitshinterlegung als Alternative

Kommt es dazu, dass der Bürge für den Schuldner zahlen muss, kann er das Geld von diesem wieder zurückfordern. Ob er sein Geld allerdings tatsächlich erhält, ist in der Praxis mehr als fraglich. Die Bürgschaft sollte deshalb nur dann genutzt werden, wenn es keine andere Möglichkeiten gibt. In vielen Fällen steht als Alternative auch eine Kaution oder Sicherheitshinterlegung zur Verfügung.

In einigen Fällen kommt jedoch nur eine Bürgschaft infrage. So bürgen Eltern beispielsweise für den Mietvertrag ihrer studierenden Kinder, da diese über kein ausreichendes Einkommen verfügen. Bei einem Autokredit, einer Immobilienfinanzierung oder dem Darlehen für eine Selbstständigkeit wird von Banken ebenfalls oftmals eine Bürgschaft verlangt.

Zwangsvollstreckung ist möglich

Bei der Bürgschaft gibt es mehrere Varianten, die auf den Verbraucher unterschiedliche Auswirkungen haben. Deshalb sollte genau darauf geachtet werden, wie die Bürgschaftsverpflichtung formuliert ist. Sehr häufig eingesetzt wird die Ausfallbürgschaft. Bei dieser Form muss zunächst versucht werden, das Geld vom Hauptschuldner einzutreiben.

Ebenfalls weit verbreitet sind die sogenannten selbstschuldnerischen Bürgschaften. Hier verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage. In der Praxis bedeutet dies, der Bürge muss direkt zahlen, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Es ist somit nicht erforderlich, das Geld zunächst beispielsweise mit einer Zwangsvollstreckung vom eigentlichen Schuldner einzutreiben.

Alle Details schriftlich festhalten

Experten raten dazu, die Bürgschaft auf einen Maximalbetrag zu begrenzen. Dies ist vor allem bei Dauerschuldverhältnissen wie einem Mietvertrag sinnvoll. Durch eine Höchstbetragsbürgschaft bleibt die Haftung des Bürgen auf den einmal festgesetzten Betrag begrenzt.

Alternativ kann die Haftung auch auf einen bestimmten Zeitraum eingeschränkt werden. Wichtig ist zudem, dass der Betrag für den ein Bürge haftet im Vertrag eindeutig definiert ist. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Erklärung Klauseln über künftige Forderungen enthält. Bürgen, die sich auf einen solchen Vertrag einlassen, sollten besonders auf eine detaillierte Festhaltung der Bedingungen achten.

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