Eine Eigenbedarfskündigung ist ein komplexes Thema, das in Zeiten von fehlenden Wohnungen und hohen Mieten intensiv diskutiert wird. Nach einer Eigenbedarfskündigung sollte zuerst die Kündigung auf Rechtmäßigkeit und formale Richtigkeit überprüft werden. Vermieter müssen konkret nachweisen, dass sie die Immobilie tatsächlich für sich selbst, ihre Familie oder bestimmte andere berechtigte Personen benötigen und sie müssen nach Beendigung des Mietverhältnisses durch eine Eigenbedarfskündigung die Immobilie auch wirklich in der angegebenen Form nutzen.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Grundsätzlich sollten Mieter, die sich mit einer Eigenbedarfskündigung nicht abfinden sollen, in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Fachanwalt für Mietrecht Strategien zur Abwehr der Kündigung entwickeln. Dabei gilt es, Fristen und Formvorschriften zu beachten. Finden Vermieter Fehler in der Eigenbedarfskündigung, so ist diese unwirksam. Ein typischer Fehler ist z.B. die Angabe nicht berechtigter Personen für die neue Wohnraumnutzung.
Alternativen zur Eigenbedarfskündigung
Langjährige Mieter sind im Rahmen üblicher Mietverträge nur sehr schwer kündbar. Lediglich konkrete Anlässe wie z.B. die Störung des sozialen Friedens, fortgesetzte Sachbeschädigungen oder ausbleibende Mietunzahlungen rechtfertigen u.U. eine außerordentliche Kündigung. Aber bis es in solchen Fällen wirklich zu einer erfolgreichen Räumungsklage kommt, geht unendlich viel Zeit ins Land.
Warum häufen sich erfolgreiche Eigenbedarfskündigungen?
In der aktuellen wirtschaftlichen Situation denken Vermieter intensiv über eine möglichst lukrative Nutzung des von ihnen vermieteten Wohnraums nach. Quasi unkündbare Mieter verringern die Verkaufschancen und drücken den Verkaufspreis. Da das deutsche Mietrecht aber so gut wie keine Möglichkeiten bietet, Mietern regulär zu kündigen, wird vermehrt auf das Rechtsmittel der Eigenbedarfskündigung zurückgegriffen – mit mehr oder weniger konkreten Absichten, den Wohnraum auch wirklich privat zu nutzen. Viele Vermieter hoffen, dass sie mit einer Eigenbedarfskündigung durchkommen, und da sie in der Regel die besseren Anwälte bezahlen können, gehen viele Klagen um den strittigen Eigenbedarf vermieterfreundlich aus.
Räumungsklage nach erfolgreicher Eigenbedarfskündigung
Ist eine Eigenbedarfskündigung rechtens, muss nach Ablauf der gesetzten Frist ausgezogen werden. Kommen Mieter dem nicht nach, droht eine Räumungsklage.
Eigentümer setzen Eigenbedarf nicht um
Unter Umständen nutzen die Besitzer die Immobilie nicht wie in der Eigenbedarfskündigung beschrieben. In diesem Fall können Vermieter Schadensersatzansprüche stellen, die vor Gericht verhandelt werden.