Werbeanrufe dürfen in Deutschland nicht mit unterdrückter Nummer vorgenommen werden. Während alle anderen gesetzlichen Vorgaben so genannte „Cold Calls“ – also Anrufe ohne Genehmigung des Angerufenen zwar verbieten, sich aber nicht überprüfen lassen, kann man den angezeigten Nummern auf den Grund gehen.
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Während man Gespräche mit unterdrückten Rufnummern sofort abbrechen sollte, empfiehlt es sich, angezeigte Nummern kurz zu überprüfen. Dazu die angezeigte Nummer in Google eingeben, eventuell mit einem Freizeichen hinter der Vorwahl. In aller regel sind diese Nummern bekannt und werden in diversen Foren diskutiert. Dem Angerufenen bleibt jetzt noch, sich wie viele andere bei der Bundesagentur www.bundesnetzagentur.de zu beschweren – so lange, bis die Nummer abgeschaltet wird.
Hier noch ein Lesetip: http://www.marill.de/togoblog/2009/06/22/nerv-nummern-in-der-ubersicht/