Was sind die Rechte und Pflichten von Franchise-Nehmern?

Rechte und Pflichten von Franchise-Nehmern Rechte und Pflichten von Franchise-Nehmern
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Der Einkauf in eine Franchise hat viele interessante Vorteile zu bieten. Die Angebotslandschaft für entsprechende Franchise-Systeme ist dabei abwechslungsreich gestaltet. Es findet sich für jeden Geschmack und für jeden Geldbeutel etwas Passendes. Für viele Unternehmer ist das Konzept jedoch nicht klar greifbar. Eine Frage, die immer wieder zu hören ist, beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten von Franchise-Nehmern.

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Die Rechte der Franchise-Nehmer

Ein Grund, warum Franchise-Systeme aller Branchen ein attraktives Business-Modell sind, ist das erstklassig strukturierte Firmensystem. Denn Franchise-Nehmer können auf eine Vielzahl von Hilfestellungen zurückgreifen, die durch den Franchise-Geber angeboten werden. Dabei ist eine Vielzahl dieser Hilfestellungen ein vertraglich geregeltes Recht. So muss der Filialbesitzer einen uneingeschränkten Zugriff auf alle relevanten Firmeninformationen haben, die für den Erfolg seines Unternehmens wichtig sind. Dafür steht es ihm auch zu, entsprechende Ausbildungen und Fortbildungen wahrzunehmen.

Um die Produkte bestmöglich zu vermarkten, muss der Zugriff auf Werbemaßnahmen gewährt sein. Dies gilt sowohl für die Grundprodukte als auch spezielle Werbeaktionen. Werbemittel stehen dabei im vertraglich festgelegten Umfang zur Verfügung. Dieser wird häufig über die Unternehmensgröße und den Standort ermittelt.

Der Franchisegeber muss eine umfassende Betreuung gewährleisten. Die Filiale wird dafür entsprechend beaufsichtigt, und ein anhaltendes Feedback mit passgenauen Hilfestellungen ist zu erwarten. Wie ein solches Feedback gegeben wird, ist in der Regel im Systemhandbuch festgeschrieben. Hier ist wichtig zu wissen, dass es nicht recht ist, einzelne Filialen vorteilig oder nachteilig zu behandeln – zum Beispiel aufgrund von besserer Umsatzzahlen oder einer besseren Lage.

Hinweis:
Wird das Image von der Franchise durch Eigenverschulden des Franchisegebers nennenswert beschädigt, kann ein Franchisenehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen.
Dies muss im Ernstfall allerdings gerichtlich bestätigt werden.

Die Rechte der Franchise-Nehmer

Der Erfolg eines Franchise-Unternehmens basiert zum Großteil auf einer gleichbleibenden Kundenerfahrung. Entsprechend ist es wichtig, dass der Franchise-Nehmer die Grundsätze des Systemhandbuches in allen Bereichen zufriedenstellend umsetzt. Um dies ermöglichen zu können, kann es notwendig sein, bestimmte Aus- und Fortbildungen zu durchlaufen. Um einen ungehinderten Arbeitsfluss zu sichern, ist es außerdem notwendig, mit der Franchise-Betreuung zu arbeiten – es ist nicht möglich, das Geschäft in Eigenregie zu leiten.

Die Teilnahme an Sonderaktionen und Werbekampagnen ist ebenfalls notwendig. Individuelle Pflichten sind in der Regel im Franchisevertrag festgeschrieben. Diese können unter anderem durch die Mitarbeiteranzahl oder den Standort definiert sein.

Abschließend steht der Franchise-Nehmer in der finanziellen Pflicht, die Abgaben nach der Vertragsvereinbarung zu würdigen. Interessierte Franchisenehmer können auch auf dub.de nachlesen, welche Rechte und Pflichten zu erwarten sind. Darüber hinaus gibt es hier vielseitige Informationen rund um das Thema Franchise zu finden.

Bild: ©istock.com/Ridofranz

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