Was kostet eine Scheidung? Die Kosten für ein gerichtliches Scheidungsverfahren werden an sich richten sich nach dem Einkommen und Vermögen der Ehegatten. Gern machen Ihnen Fachanwälte für Familienrecht ein Angebot. Um Scheidungskosten unverbindlich berechnen zu können, müssen einige Informationen herangezogen werden.
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Zur Kostenschätzung geben Sie bitte an:
1. Bezifferung des monatlichen Einkommens der beiden Partner
2. Anzahl Unterhaltspflichtiger Kinder
3. Anzahl der Versorgungsanwartschaften
4. Informationen zur Dauer der Ehe
5. Entscheidung über den Ausschluss eines Versorgungsausgleiches
Verfahrenskosten
Die vom Scheidungsrichter festgesetzten Verfahrenskosten richten sich nach dem Verfahrenswert nach § 43 FamGKG. Zu berücksichtigen sind folgende Punkte
• Einkommensverhältnisse der Ehegatten
• Vermögensverhältnisse der Ehegatten
• Der zu erwartende Umfang des gerichtlichen Verfahrens
• die allgemeine Bedeutung der Sache.
Was kostet eine Scheidung?
Ein vorläufiger Verfahrenswert wird ohne Anhörung der Beteiligten gleich zu Beginn des Verfahrens festgesetzt. In aller Regel entspricht der hier genannte Satz einem gemeinsamen Quartalsvermögen der Eheleute. Ein Verfahrenswert von 3000 Euro wird nicht unterschritten. Bei völlig unstreitigen Scheidungen kann vor Gericht die Senkung des Verfahrenswert um 25 % beantragt werden.
Die späteren Gerichtskosten stellen dann als prozentuale Anteile des Verfahrenswertes die Verfahrensgebühr dar.
Bei einem Gegenstandswert von 80.000 Euro kostet eine Scheidung – Anwaltsgebühren und Verfahrensgebühr – etwa 6000 Euro.
Insbesondere bei einvernehmlichen Scheidungen können so die Kosten relativ sicher vorausgesagt werden. Hier weitere Informationen zum Thema „Was kostet eine Scheidung?“ finden.
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