Eine Vorsorgevollmacht ist ein juristisch wirksames Dokument, das nach deutschem Recht dem Bevollmächtigten ermöglicht, für den Vollmachtaussteller Entscheidungen zu treffen. Der Vollmachtgeber überträgt alle Rechte auf eine andere Person für den Fall, dass durch Krankheit, Behinderung oder Abwesenheit er selbst nicht zur Entscheidungsfindung fähig ist. Der Bevollmächtigte wird zum „Vertreter im Willen“.
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Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten ist in § 164 ff. BGB geregelt. Mit dem Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem – also dem Auftrag – befasst sich § 662 ff. BGB.
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