Was ist eine Abofalle? Eigentlich wurde die Frage schon oft genug beantwortet, aber ich denke, wirklich verstanden haben es die wenigsten. Daher hier noch einmal der Versuch einer möglichst einfachen Erklärung. Eine Abofalle ist ein Service, der nur Verträge abschließt, solange die Kunden denken, es wäre umsonst. Hat der Kunde absichtlich oder unabsichtlich einen Vertrag abgeschlossen, dann erklärt der Dienst kurzerhand das Rücktrittsrecht für erloschen und konfrontiert den Kunden erstmalig per Mail mit den Kosten, z.B. 2 mal 96 Euro für das Recht, sich zwei Jahre lang eine Liste mit deutschen Outletcentern oder Kochrezepten ansehen zu dürfen.
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Wenn der Kunde nicht zahlt werden nach der Rechnung 1. und 2. Mahnungen verschickt, es folgen Zahlungsaufforderung durch Inkassobüros oder Anwälte, die die Kosten für das 1. Jahr schnell mal auf über 150 Euro ansteigen lässen. Man droht mit Schufa-Einträgen, fügt völlig aus dem Zusammenhang gerissene Gerichtsurteile bei, bietet Teilzahlung an und macht so ziemlich alles, um den aufgeregten Kunden bei der Stange zu halten. Widersprüche werden grundsätzlich nicht anerkannt. Zahlt der Kunde, dann erwartet ihn 12 Monate später für das zweite Vertragsjahr das gleiche Theater. Kündigt er nicht fristgerecht, dann verlängert sich das Abo um ein weiteres Jahr. Auch wer widerspricht wird mit Mahnungen überschüttet.
Wir empfehlen: beim ersten Kontakt mit einer Abofalle unbedingt per Mail an die im Impressum angegebene e-Mail-Adresse widerrufen und danach alles zu ignorieren. Erst wenn ein Mahnbescheid in einem gelben Umschlag vom Amtsgericht zugestellt wird, muss man wieder reagieren. Nach einem Widerspruch bleibt den Abofallenbetreibern keine weitere Möglichkeit außer dem Gerichtsweg. Den scheuen sie aber wegen des geringen Streitwertes und dem hohen Prozess-Risiko. Es gibt noch keinen prozess gegen ein Abofallenopfer nach widersprochenem Mahnbescheid. Vor Gericht geht es nur um die 96 Euro, die Mahnbescheidkosten und die am Streitwert orientierten Gerichtskosten.
Abofallen gehen meist mit einer vermeintlichen „Bestätigung“ des Vertrages auf einer Internetseite einher. Um Abofallen aus dem Weg zu gehen geben Sie bitte nirgendwo Ihre reale Adresse an, ohne die AGB des Anbieters vorher gelesen zu haben und ohne nach Anbieter gegooglt zu haben. Abofallen sind immer in der Szene gut bekannt und unzählige Verbraucherschutzblogs befassen sich damit.
Richtig widersprechen
Formvollendete Widerspruchsschreiben gibt es bei den Verbraucherzentralen, auch zum Download. Wir empfehlen, sich die Marke zu sparen und per Mail zu schreiben:
Hier mit widerrufe ich den vermeintlich mit Ihnen geschlossenen Vertrag.
Datum/Kundennummer/Name
Nicht mehr – bitte keine Brieffreundschaft mit Abzockern. Geben Sie Abzockern nicht mehr persönliche Daten und Informationen als unbedingt notwendig!
Tipps für Jugendliche
Redet mit euren Eltern – die wissen, dass euch das schwer fällt, daher schicken sie euch Mahnung um Mahnung bis ihr irgendwann bezahlt. Ihr müsst aber nicht bezahlen. Verträge dieser Art dürfen mit Minderjährigen nicht geschlossen werden.
Wissenswertes:
Das Urteil von Witten
Angeblich ein Urteil für die Rechtmäßigkeit von Abofallen – stimmt nicht. In dem urteil geht es darum, dass jemand, der nicht widerrufen und offizielll die Registrierung zugegeben hat, eine Abofalle auf Übernahme seiner Anwaltskosten verklagen wollte.
Drohung mit Schufa
Schufa-Einträge für nicht bezahlte Rechnungen müssen gelöscht werden, wenn der Kunde widerrrufen hat oder den vermeintlichen Vertrag angefochten hat.
Anmelden und nicht bezahlen ist Betrug
Stimmt nicht, denn wenn man nichts von den Kosten weiß kann man auch nicht betrügen
Kostenhinweise stehen deutlich auf der Seite
Stimmt nicht – zwar steht auf den offiziellen Startseiten ein Kostenhinweis, auf dem unzähligen Landingpages (Lockvogelseiten) aber nicht.