Im Blog der Kanzlei Fernergibt es sehr interessante Details zu den vor dem Amtsgericht Langen in Hessen verhandelten Icontent-Urteilen. Hier wurde nämlich nicht nur das weithin bekannte und verschickte Urteil verkündet, sondern darüber hinaus auch in weiteren gleich inhaltlichen Angelegenheiten verhandelt, wobei sich der Jurist zwischen den Zeilen fragt: Wenn man weiß, dass das AG Langen eine bestimmte Meinung zu bestimmten Klagegrundlagen hat, wieso geht man mit negativen Feststellungsklagen mehrfach zum gleichen Amtsgericht?
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Dazu Jens Ferner: „Vor diesem Hintergrund betrachte ich es nahezu als unvertretbar, als Betroffener eine Klage als Gegenwehr vor dem AG Langen (Hessen) einzubringen. Warum so viele Betroffene, die anwaltlich vertreten waren, trotz dieser eindeutigen Signale es regelmäßig versuchen ist mir ein Rätsel, jedenfalls kann ich an dieser Stelle nur dringend anraten, in solchen Sachen umfassend zu recherchieren und sich gut zu überlegen, ob man wirklich darauf baut, plötzlich der erste zu sein, bei dem das Gericht umschwenkt.“
Was soll uns das sagen? Vielleicht ein weiteres Indiz dafür, dass die ganzen „Beispielurteile“ der Icontent GmbH selbst produziert und im Einverständnis zwischen Kläger und Beklagten arrangiert wurden?