So mancher T5-Fahrer wünscht sich in diesen Tagen einen „heißen Draht“ zum Kraftfahrtbundesamt, denn die Unsicherheit ist derzeit groß. Rechtsanwältin Nicole Bauer, Kooperationsanwältin der IG Dieselskandal, ist es jetzt gelungen, einem Mitarbeiter des Kraftfahrtbundesamtes telefonisch einen längeren Fragenkatalog vorzulegen.
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Konkret ist da wenig Greifbares herausgekommen, zwischen den Zeilen liest sich aber, dass die Behörde mit der Bearbeitung des Dieselskandals hier an ihre Grenzen stößt – und das nicht nur, weil zu wenig Rollenprüfstände zur Verfügung stehen.
„Wie ist der aktuelle Sachstand bezogen auf den VW T 5?“ wollte Rechtsanwältin Bauer wissen. Dazu: Es ist bislang keine Rückrufaktion registriert. Es wurde ein VW T5 2.0 Liter geprüft und es wurde etwas entdeckt wurde, was einer Abschalteinrichtung gleichkommt.
Leider konnte im Gespräch nicht konkretisiert werden, um was es geht, aber es reichte aus um eindeutig festzustellen, dass für diesen EA189-T5 eine nicht verordnungskonforme Software verwendet wird.
Welche Leistungsvariante überprüft wurde, dazu konnten keine angaben gemacht werden. Es müssen hier seitens des KBA noch weitere Prüfungen durchgeführt werden. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und deshalb findet man noch keine Veröffentlichungen.
Fakt ist, dass es im T5 Abschaltvorrichtungen gibt, was als Erkenntnis über einen reinen Anfangsverdacht weit hinausgeht. Aktueller Stand ist jetzt, dass VW sich zu dieser aufgespürten Software erklären muss. Hier, so der Mitarbeiter, seien in der Vergangenheit abenteuerliche Begründungen geliefert worden, was einmal mehr zeigt, dass auch das KBA vielfach zum Leidtragenden der verschleppenden Informationspolitik von VW wird. RAin Bauer: „Selbst so einer Behörde wird kein reiner Wein eingeschenkt!“
So gibt es Unklarheiten bezüglich der von VW „freiwillig“ vorgenommenen Aktionen, von denen viele T5-Besitzer berichten, wenn sie über teils extreme Folgen nach Werkstattbesuchen berichten.
RAin Bauer: „Darüber ist dem KBA ist nichts bekannt. Es gibt aber grundsätzlich keine ‚freiwilligen Updates‘, da das KBA bei Eingriffen ins Motorenmanagementsystem die letztendlich genehmigende Behörde ist und solche Maßnahmen genehmigungspflichtig sind!“
Für den EA189 gibt es über 800 Softwarevarianten. Das KBA hat den T5 2.0 Liter TDI geprüft und Auffälligkeiten festgestellt – nun muss sich VW zur Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit erklären. VW müsse auch Zeit zur Abhilfe eingeräumt werden.
Die Kernfrage „Was führte zum Ausschluss des T5 im Jahr 2015 – warum landeten 2,6 Millionen Autos auf der Liste, aber nicht die über 100.000 T5?“ kann auch vom KBA nicht befriedigend beantwortet werden: „Weil es noch keine Prüfergebnisse gab!“
Bauer: „Anfang 2016 stand die Betroffenheit von 2,6 Millionen EA189-Motoren fest, nur der T5 fehlte auf dieser Liste – niemand kann mir erzählen, dass diese 2,6 Millionen Autos alle geprüft worden sind. Viel naheliegender ist: Es gab eine von VW gelieferte Liste und auf der fehlte der T5. Warum?“
Nicole Bauers Erfahrungen mit dem Thema T5 sind teils abenteuerlich. Bemerkenswert die Aussage eines Anwaltkollegen auf der Gegenseite: „Beim T5 werden wir uns bis auf’s Messer streiten!“
Verwunderlich ist die Streitberritschaft bei den T Modellen nicht. Ein hoher Anteil hat hohe KM Leistungen auf Grund der gewerblichen Nutzung und gleichzeitig bei einer hohen Leasingquote relativ hohe Leasingrestwerte. Der Schaden für VW pro Auto dürfte deutlich höher sein als bei Polo oder Golf!