Warum ist der Abmahnschutz für Websitebetreiber entscheidend?

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Nicht nur die Global Player, sondern auch lokal agierende Unternehmen profitieren in der modernen digitalisierten Welt von einer professionell designten Website. Heute ist es möglich, eine solche Seite ohne Programmierer-Skills und sogar kostenlos zu erstellen. Allerdings birgt jeder Internetauftritt für den Webseitenbetreiber gewisse Risiken. Das größte davon sind kostenpflichtige Abmahnungen wegen Verstößen gegen eines der Gesetze. Lesen Sie nach, wie Sie sich als Betreiberin oder Betreiber einer Website oder eines Onlineshops davor schützen können.

Rechtslage für Webseitenbetreiber immer komplexer

In Deutschland sind Millionen Webauftritte online, und täglich kommen neue dazu. Mit dem rasanten Wachstum der Onlinewelt entwickelt sich auch das Rechtssystem, welches den Webseitenbetreibern die Spielregeln vorgibt. Das Internet ist längst kein rechtsfreier Raum mehr. Zahlreiche Gesetze regeln minutiös den Problemkomplex rund um den Schutz der personenbezogenen Daten sowie Urheberrechte und beschäftigen sich mit der Produktsicherheit.

Für Webseiteninhaber und -betreiber wird die Rechtslage von Jahr zu Jahr unübersichtlicher. Eine einzige, nicht vollständig korrekte Formulierung – schon drohen teure Abmahnungen und langwierige Rechtsstreitereien. Genau hier kommt der Abmahnschutz als eine präventive Maßnahme ins Spiel.

Abmahnschutz – für jede Website ein Muss

Der Abmahnschutz dient also aus Sicht der Websitebetreiber als Prophylaxe gegen gerichtliche Verfahren. Andererseits verfolgt diese Maßnahme das Ziel, die Verbraucher auf vielfältige Weise zu schützen. Erreicht wird dies durch die Veröffentlichung von bestimmten Inhalten, welche meistens im Footer der Website untergebracht sind. Wir gehen die wichtigsten Elemente des Abmahnschutzes einzeln durch.

Impressum

Impressum, auch Anbieterkennzeichnung genannt, ist laut § 5 des Telemediengesetzes für alle geschäftsmäßigen Onlineauftritte verpflichtend. Das Impressum soll

  • Kontaktdaten des Websitebetreibers,
  • falls vorhanden eine Umsatzsteuer-ID sowie
  • die Handelsregisternummer enthalten.

Datenschutzerklärung

Laut den Artikeln 13f. der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Datenschutzerklärung für alle Websites verpflichtend, die personenbezogene Daten erheben. Unter anderem dienen:

  • Kontaktformulare,
  • Anmeldungen für Newsletter sowie
  • das Anlegen von Kundenkonten der Erhebung und Verarbeitung von solchen Daten.

Beim Kauf in Ihrem Onlineshop geben die Kunden verständlicherweise ebenfalls ihre Daten preis. Eine Datenschutzerklärung informiert die Verbraucher darüber, welche Daten zu welchem Zwecke gesammelt werden. Die Verbraucher haben wiederum das Recht, eine Berichtigung und in bestimmten Fällen die Löschung ihrer Daten zu beantragen. Mehr noch, Sie sind verpflichtet, nur die zwingend erforderlichen Daten abzufragen. Falls Sie vom Kunden mehr wissen möchten, sind diese Angaben als optional zu kennzeichnen.

Cookies

Diese kleinen Textdateien helfen Ihrer Website, die Kundenerfahrung zu personalisieren. Die Internetseite erkennt ihre Besucher wieder und kann die angezeigten Inhalte – zum Beispiel Angebote aus Ihrem Onlineshop – an die Interaktionen des Nutzers bei dem vorigen Besuch anpassen.

Allerdings müssen die Verbraucher dieser Speicherung ihrer Daten aktiv zustimmen. Genau aus diesem Grund darf auf Ihrer Website laut dem Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten das Cookie-Einwilligungsbanner auf keinen Fall fehlen.

Disclaimer

Ein Disclaimer oder Haftungsausschluss ist laut dem Telemediengesetz §§ 7 – 10 zwar nicht verpflichtend, stellt jedoch ein sinnvolles Element Ihres Abmahnschutzes dar. Im Disclaimer schränken Sie Ihre Verantwortung für die Inhalte der Drittseiten ein, worauf Sie von Ihrer Website aus verlinken. Allerdings reichen allgemein formulierte Disclaimer meistens nicht aus, falls es zu einer Abmahnung wegen rechtswidriger Inhalte oder einer Urheberrechtsverletzung kommen sollte.

Altersbeschränkung

Falls Sie auf Ihrer Seite nicht jugendfreie Inhalte oder Produkte anbieten, soll Ihre Internetpräsenz gut sichtbar auf die Altersbeschränkung hinweisen.

Produktsicherheit

Alle Betreiber der Onlineshops sind laut der Europäischen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit verpflichtet, relevante Sicherheitsinformationen und Warnhinweise zu jedem Produkt zu publizieren.

Urheberrecht

Urheberrechtsverletzungen im Internet gehören zu den häufigsten Gründen für teure Abmahnverfahren. Alle Inhalte von Dritten sind zumindest mit einer Quellenangabe und am besten noch mit dem Namen des Autors zu versehen.

Es sind nur die wichtigsten, jedoch noch nicht alle Angaben, die Ihre Website enthalten soll. Für Nichtjuristen erscheint die Lage schnell unübersichtlich und dementsprechend wächst die Angst vor einer Abmahnung.

Abmahnsichere Rechtstexte als Element von Website-Buildern

Bevor Sie an der Rechtslage rund ums Internet verzweifeln, gibt es für Sie als Websitebetreiber eine hervorragende Nachricht: Abmahnsichere Rechtstexte sind sogar von Laien mit wenigen Klicks zu generieren.

Wenn Sie Ihre Homepage mithilfe eines smarten Baukastensystems erstellen, buchen Sie einfach einen Baustein mit abmahnsicheren Rechtstexten hinzu. Im Paket erhalten Sie alle für Ihre Webpräsenz verpflichtenden und sinnvollen Inhalte wie Haftungsausschluss, Datenschutzhinweis usw. Das Beste: Jeder Text ist bei einem seriösen Anbieter präzise auf Ihre Website oder Ihren Onlineshop zugeschnitten. Es sind also keine pauschalen und vor Gericht nur eingeschränkt haltbaren Hinweise, sondern ausführliche und individuelle Rechtstexte. Auf diese Weise ist Ihr Internetauftritt vor jeglichen Abmahnungen absolut sicher.

Bildquelle: https://www.istockphoto.com/de/foto/entwicklung-von-programmierer-entwicklungs-website-design-und-codierungstechnologien-gm1152943618-312975242

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