Abzocker stehen irgendwann vor folgendem Problem: Nur wenige von denen, denen man einen Mahnbescheid schickt, würden einknicken und zahlen. Die meisten würden widersprechen und für jeden Widerspruch hätten sie die bisherigen Verfahrenskosten am Hals. Ohnehin muss man für einen Mahnbescheid erstmal mit rund 80 Euro rechnen. Zum Widerspruchsrisiko kommt das Prozess-Risiko. Heißt: Wer widerspricht und angeklagt wird, muss nicht zwangsläufig mit einer Verurteilung zu Gunsten des Abzockers rechnen. Das Urteil kann auch gegen den Abzocker ausfallen. Dann kommen für die Abzocker noch die Auslagen der Gegenseite hinzu.
Außerdem wird man als Abzocker das Risiko eingehen müssen, dass bei vielen der bislang vergeblich Angemahnten keine ladungsfähige Adresse vorliegt. Die Kosten entstehen aber auch, auch wenn der Angemahnte NICHT antreffbar ist.
Zuletzt beibt noch das generelle Ausfallrisiko: Wer angemahnt wird und nicht zahlen kann, der muss auch nicht (private Insolvenz, fehlende Geschäftsfähigkeit).
Natürlich wissen Abzocker auch: es geht nur um die 96 Euro Grundforderung. Wer dieser Grundforderung widersprochen hat, muss keine Mahngebühren und Inkassokosten bezahlen. Diese Kosten sind nur verhandelbar, wenn NICHT widersprochen wurde.
Alles in allem: kein Abzocker der wirklich was auf sich hält würde Massenmahnbescheide versenden. 100 versendete Mahnbescheide bedeuten ein unkalkulierbares Kostenrisiko von bis zu 20.000 Euro (Kosten des Mahnbescheides, Verfahrenskosten, Übernahme der Auslagen der Gegenseite). Es wäre ökonomisch viel sinnvoller, eine neue Abofalle zu konstruieren.