Warum es unrealistisch ist, dass Abzocker Mahnbescheide versenden

Abzocker stehen irgendwann vor folgendem Problem: Nur wenige von denen, denen man einen Mahnbescheid schickt, würden einknicken und zahlen. Die meisten würden widersprechen und für jeden Widerspruch hätten sie die bisherigen Verfahrenskosten am Hals. Ohnehin muss man für einen Mahnbescheid erstmal mit rund 80 Euro rechnen. Zum Widerspruchsrisiko kommt das Prozess-Risiko. Heißt: Wer widerspricht und angeklagt wird, muss nicht zwangsläufig mit einer Verurteilung zu Gunsten des Abzockers rechnen. Das Urteil kann auch gegen den Abzocker ausfallen. Dann kommen für die Abzocker noch die Auslagen der Gegenseite hinzu.

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Außerdem wird man als Abzocker das Risiko eingehen müssen, dass bei vielen der bislang vergeblich Angemahnten keine ladungsfähige Adresse vorliegt. Die Kosten entstehen aber auch, auch wenn der Angemahnte NICHT antreffbar ist.

Zuletzt beibt noch das generelle Ausfallrisiko: Wer angemahnt wird und nicht zahlen kann, der muss auch nicht (private Insolvenz, fehlende Geschäftsfähigkeit).

Natürlich wissen Abzocker auch: es geht nur um die 96 Euro Grundforderung. Wer dieser Grundforderung widersprochen hat, muss keine Mahngebühren und Inkassokosten bezahlen. Diese Kosten sind nur verhandelbar, wenn NICHT widersprochen wurde.

Alles in allem: kein Abzocker der wirklich was auf sich hält würde Massenmahnbescheide versenden. 100 versendete Mahnbescheide bedeuten ein unkalkulierbares Kostenrisiko von bis zu 20.000 Euro (Kosten des Mahnbescheides, Verfahrenskosten, Übernahme der Auslagen der Gegenseite). Es wäre ökonomisch viel sinnvoller, eine neue Abofalle zu konstruieren.

3 comments
  1. Ganz so beruhigt würde ich das nicht sehen, denn viele Leute ignorieren die gerichtl. Mahnbescheide, gerade, wenn sie vorher schon reihenweise mit Rechnungen, Mahnungen und Drohschreiben zugemüllt wurden. Viele kennen halt nicht den Unterschied zwischen Inkasso-Altpapier und dem echten, gelben Umschlag vom Gericht. Ein Mahnbescheid kostet 23 Euro, nicht 80 (bis 300 Euro Forderung), und eine Überleitung ins streitige Verfahren beantragen die wenigsten. Das heißt, dass sich für die üblichen 96-Euro-Forderungen Mahnbescheide schon lohnen, wenn sich nur jeder 4. einschüchtern lässt oder den Widerspruch verpennt. Bei noch höheren Forderungen reicht sogar eine geringere „Erfolgsquote“ (1000 Euro Ford./ 27,50 Euro für Mahnbescheid => wenn 3% verknackt werden oder zahlen, lohnt es sich!)

    Man muss also:

    – offenbar auch zunehmend bei Internetabzockern mit gerichtlichen Mahnbescheiden rechnen – andere zwielichtige Inkassofirmen (z.B. UGV), die für unverlangte Warenlieferungen, Gewinnspiele, nie beschlossene „Kreditvermittlungsgebühren“ usw. eintreiben, veranlassen für sowas schon seit längerem Mahnbescheide oder klagen sogar.

    – unbedingt gerichtlichen Mahnbescheiden widersprechen, ggf. sich nach Urlaub, Krankheit o.ä. rückversetzen lassen.

    – sogar mit Klagen rechnen. Wenn man die nämlich aussitzt und nicht reagiert, kriegt man auch betrügerische Forderungen reingedrückt; mit geringfügig weniger Risiko gilt das auch, wenn man sich selbst ohne Anwalt verteidigt.

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