Warum ist „Widersprecht und wartet auf den Mahnbescheid“ die beste Antwort, falls man eine Geldforderung nicht erfüllen will, weil man sich betrogen oder abgezockt fühlt? Ganz einfach: Weil es nicht so einfach ist zu entscheiden, ob man die Forderung erfüllen muss oder nicht. Gerade bei Abofallen weiß das eigentlich niemand so wirklich ganz genau.
Daher sollte man vorsichtshalber und die Rechte wahrend sagen: „Nein, ich zahle erstmal nicht!“ – Wenn dann die andere Seite anderer Meinung ist, dann kann sie einen Mahnbescheid beantragen. Wenn das Opfer dann immer noch nicht bereit ist zu zahlen, dann müssen Anbieter, die sich ihrer Sache sicher sind, ein Gericht bemühen, um die Sache ein für allemal zu entscheiden.
So ist der normale Weg. Nicht zu zahlen und die Rechtmaßigkeit einer Forderung nicht anzuerkennen ist kein Verbrechen! Die aktuelle Abo-Fallen-Situation ist aber einen Tick komplizierter: Der Anbieter der umstrittenen Dienste mag eigentlich gar keine Mahnbescheide schicken, denn der Ausgang nach Widerspruch und eines anschließenden Gerichtsverfahrens ist sehr ungewiss.
Sehr viel gewisser ist, dass unter den 800.000 offenen Forderungen, die z.B. aktuell von der Deutschen Zentral Inkasso verwaltet werden, noch mal 100.000 „Kunden“ sind, die auch ohne Mahnbescheid zahlen. Bei 96 Euro sind das 9,6 Millionen Euro und das Gleiche im nächsten Jahr noch mal.
Unternehmen wie die Deutsche Zentral Inkasso schicken daher lieber eine Mail nach der anderen, statt sich in das Risiko zu begeben, Mahnbescheide zu versenden, die zum einen Geld kosten und zum anderen im schlimmsten Fall aus einer offenen Forderung eine unbezahlte und nicht mehr eintreibbare Forderung machen.
Ich möchte hier nicht über Betrug oder Abzocke reden. Ich möchte nur dafür sorgen, dass die Frage, ob bezahlt werden muss oder nicht, eine Eintscheidung ist, die vom Opfer ohne Angst, Stress und Panik entschieden wird. Und geht man mit einer eventuell unberechtigten Forderung ohne Angst, Stress und Panik um, dann ist das Warten auf einen gerichtlichen Mahnbescheid und der anschließende Widerspruch ein ganz normales Geschäftsgebaren.
Dabei wollen wir nicht mal darüber reden, warum es überhaupt 800.000 Menschen gibt, die nicht zahlen wollen, wenn das Angebot so toll ist.
Dumm wäre, wer aus Angst zahlt. Clever ist, wer schriftlich widerspricht und damit zum Ausdruck bringt, dass er der Meinung ist, nicht zahlen zu müssen. Danach muss die andere Seite reagieren, wobei Mahn- und Inkassogebühren nach einem Widerspruch nicht mehr aufgerechnet werden dürfen, auch in einem Verfahren nach widersprochenem Mahnbescheid geht es nur um die Höhe der Grundforderung. Das Argument „Es wird doch immer teurer“ zieht also nicht!
Was bei alldem nicht in Ordnung ist: Ich definiere es als Abzocke, wenn man z.B. trotz Widerspruch weiter gemahnt wird, zum letzten, allerletzten und allerallerletzten Mal.
Oder wenn man Jugendlichen unter 18 Jahren droht, ihre Anmeldung wäre Betrug und man solle schnell zahlen, oder wenn mit der Schufa gedroht wird. Übel ist auch, wenn Gerichtsurteile per Fotokopie an Opfer gesendet werden. Abzocker nutzen jede Möglichkeit, Druck auf Opfer auszuüben.
Damit verlassen Abzocker den geraden Weg und gelangen auf die dunkle Seite. Und daher sind Abofallen Abzocke!