Warsteiner darf nicht mit “vitalisierend” werben

Teilen Sie dies über:

Warsteiner darf sein alkoholfreies Bier nun definitiv nicht mit dem Zusatz “vitalisierend” bewerben. Das OLG Hamm hat so entschieden und damit einer EU-Richtlinie zu ihrem Recht verholfen. Demnach müssen gesundheitsbezogene Angaben mit den entsprechenden Werten belegt werden.

Dass ihr “Alkolholfreies” vitalisierend wirkt kann die Warsteiner Brauerei halt nicht beweisen. Das OLG lässt aber eine Revision zu, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Warsteiner muss sich nach der Trennung von Werbepartner Vitali Klitschko ohnehin von dem Wortspiel trennen.

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein

Verbraucherschutz Logo
Privacy Overview

This website uses cookies so that we can provide you with the best user experience possible. Cookie information is stored in your browser and performs functions such as recognising you when you return to our website and helping our team to understand which sections of the website you find most interesting and useful.