Warsteiner darf sein alkoholfreies Bier nun definitiv nicht mit dem Zusatz „vitalisierend“ bewerben. Das OLG Hamm hat so entschieden und damit einer EU-Richtlinie zu ihrem Recht verholfen. Demnach müssen gesundheitsbezogene Angaben mit den entsprechenden Werten belegt werden.
Dass ihr „Alkolholfreies“ vitalisierend wirkt kann die Warsteiner Brauerei halt nicht beweisen. Das OLG lässt aber eine Revision zu, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Warsteiner muss sich nach der Trennung von Werbepartner Vitali Klitschko ohnehin von dem Wortspiel trennen.