Bereits im Februar 2010 hat die Verbraucherzentrale MV vor Stromverkäufern an der Haustür und insbesondere vor dem Anbieter „Sorglos Strom“ gewarnt. Seit dem ist gut ein Jahr ins Land gezogen, scheinbar sind die Drückerkolonnen noch immer unterwegs. Im Internet finden sich unglaubliche Fallbeschreibungen. Eschers Mitteldeutscher Rundfunk hat sich mit einer aktuellen Reportage in die Dokumentation der Aktionen von „Sorglos Strom“ eingeschaltet. Googlet man nach Sorglos Strom finden sich zahlreiche Einträge, wonach das Unternehmen immer noch für nicht immer zufriedene Kundschaft sorgt.
Hier der die Warnung der VZ:
Verbraucherzentrale warnt vor Stromverkäufern an der Haustür
Verunsicherte Verbraucher älteren Jahrgangs aus Rostock suchten die Verbraucherzentrale auf und legten Kündigungsschreiben Ihres Energieversorgers oder das Willkommensschreiben von „Sorglos Strom vor. Einigen Verbrauchern ist die Energy2day GmbH nicht bekannt und andere können sich erinnern, dass ihre Stromrechnung geprüft wurde und sie etwas unterschrieben haben.
Verbraucherschützer Joachim Geburtig hat nunmehr mit dem Anbieter Kontakt aufgenommen, da Verbraucher behaupten, kein Vertragsverhältnis eingegangen zu sein bzw. Vertragsverhältnisse erschlichen wurden sein sollen.
In den Fällen, in denen die Unterschrift auf den Strom-Aufträgen nicht von den Verbrauchern geleistet wurde, empfiehlt Joachim Geburtig Strafanzeige zu erstatten und dem gekündigten Energieversorger dies mitzuteilen, um die veranlasste Kündigung rückgängig zu machen.
Weitere Informationen erhalten Rat Suchende in allen Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale.
Aktuelle Gerichtsentscheidung gegen Sorglos Strom
Eine ähnliche Entscheidung hatte es schon im April 2010 gegeben. Hier hatte das LG Halle ebenfalls eine Einstweilige Verfügung erlassen