Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Im Dieselskandal durch den EA189-Motor geschädigte Verbraucher, die mit Volkswagen einen Vergleich schließen möchten, oder das Angebot zumindest prüfen möchten, benötigen dafür Zugangsdaten für ein Online-Portal, das Volkswagen zur Abwicklung der Schadensersatzansprüche derzeit einrichtet und am 19. März veröffentlichen will.
Die Zugangsdaten für dieses Online-Portal werden den Verbrauchern per Post zugeschickt. Die Briefe werden von Volkswagen ab dem 19. März 2020 verschickt. Dies berichtet aktuell der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Der Verband teilt mit: „Verbraucherinnen und Verbraucher, die die zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Volkswagen AG vereinbarten Kriterien erfüllen, können zwischen dem 20. März 2020 und dem 20. April 2020 mit Volkswagen einen Vergleich über eine Einmalzahlung schließen.“
Wer nicht in der Lage ist, das Portal zu bedienen, kann auch eine Service-Hotline nutzen.
Wer Zugangsdaten bekommen hat, kann sich kurzfristig mit einem Anwalt zum Thema kurzschließen – die dafür entstehenden Kosten in Höhe von 190 Euro kann der gewählte Anwalt über Volkswagen abrechen im Fall, dass das Angebot angenommen wird. Wird das Angebot nicht angenommen, muss der Verbraucher ohnehin den weiteren Rechtsweg beschreiten und dafür einen Anwalt beauftragen.
Die Anwälte der IG Dieselskandal stehen für eine entsprechende Beratung zur Verfügung,
- Dr. Ingo Gasser, Kiel
- Nicole Bauer, Altenburg
- Rechtsanwalt Dr. Hartung, Mönchengladbach
- Rechtsanwalt Georg Schepper, Bielefeld
- Rechtsanwalt Marcel Seifert, Stuttgart
- Rechtsanwalt Sebastian Koch, Bad Nauheim