VW und KBA müssen im Abgasskandal die Hosen runterlassen – OVG Schleswig 4 LA 251/19

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Für VW kommt es im Abgasskandal immer dicker: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und Volkswagen müssen einem Team des ZDF-Magazins „Frontal 21“ Einsicht in die Unterlagen zu Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren des Typs EA 189 gewähren. Brisant: Dabei geht es besonders um die Software-Updates, durch die die Abschalteinrichtung entfernt werden sollte. Das hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein mit Beschluss vom 27. April 2020 entschieden (Az. 4 LA 251/19).

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Das OVG hat damit das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 25. April 2019 bestätigt (Az. 6 A 222/16). Das Gericht hatte entschieden, dass den Journalisten Einsicht in die Unterlagen zur Überprüfung und Freigabe der Software-Updates für bestimmte Modelle zu gewähren ist. Konkret geht es dabei um die Updates für den VW Amarok, Audi A4, A5 und Q5 sowie um den Seat Exeo mit 2-Liter-Dieselmotoren. Sowohl das KBA als auch VW hatten sich gegen dieses Urteil gewährt. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist das Urteil nun rechtskräftig und der Einblick in die Unterlagen muss gewährt werden.

„VW muss nun die Karten auf den Tisch legen und kann die Einsicht in die Unterlagen auch nicht mit dem Hinweis auf Verletzung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen verweigern“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte bereits klargestellt, dass das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Unterlagen überwiegt. Angesichts von in Deutschland etwa 2,5 Millionen vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugeigentümern und der großen Zahl von Zivilverfahren sei die Schutzwürdigkeit der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ohnehin fraglich, so das Verwaltungsgericht.

Der Druck auf VW im Abgasskandal wächst weiter. Der Autobauer wird darlegen müssen, dass die betroffenen Fahrzeuge nach dem Software-Update über keine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen. „Nachdem die EuGH-Generalanwältin Ende April erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen bis auf wenige Ausnahmen für illegal hält, könnte eine überzeugende Erklärung für VW schwierig werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Möglicherweise bringt eine Veröffentlichung auch Lichts ins Dunkel bzgl. der Betroffenheit des T5 im Abgasskandal. Rechtsanwalt Gisevius: „Es ist kein Grund ersichtlich, warum ausgerechnet der T5 mit dem Motor EA 189 von den Abgasmanipulationen nicht betroffen sein sollte.“

Aber nicht nur VW, sondern auch Daimler muss im Abgasskandal immer mehr Farbe bekennen. Auch der 16a. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat von Daimler in drei Verfahren verlangt, dass sich der Autobauer im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast zu Funktion und Notwendigkeit der Abschalteinrichtungen und damit zu ihrer Zulässigkeit äußern muss.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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