Der Abgasskandal betrifft nicht nur die Fahrzeuge des VW-Konzerns bis 2 Liter Hubraum mit dem Dieselmotor EA 189, sondern auch die Dieselfahrzeuge mit 3 Liter und mehr Hubraum. Der Motor der Typs EA 897 wurde von der Konzerntochter Audi gebaut, kommt aber nicht nur bei Audi-Modellen, sondern u.a. auch beim VW Touareg zum Einsatz. Auch hier bestehen gute Chancen, SchadensersatzansprĂŒche durchzusetzen, wie ein Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 13. August 2020 zeigt (Az.: 16 O 2507/19).
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Vor dem Landgericht Oldenburg klagte der KĂ€ufer eines VW Touareg 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 auf Schadensersatz. Grund war, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden RĂŒckruf fĂŒr das Modell wegen einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung angeordnet hatte. In dem Touareg wurde der von Audi gebaute Motor des Typs EA 897 verwendet.
Die Klage hatte vor dem LG Oldenburg Erfolg. Die vom KBA bemĂ€ngelte sog. Aufheizstrategie sei eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung, so das Gericht. Die Funktion fĂŒhre dazu, dass der AbgasausstoĂ im PrĂŒfmodus verringert wird, wĂ€hrend im realen StraĂenverkehr deutlich mehr Emissionen in die Luft geblasen wĂŒrden. So eine Funktion sei illegal und auch nicht ausnahmsweise aus MotorschutzgrĂŒnden zulĂ€ssig, fĂŒhrte das Gericht aus. Der KlĂ€ger sei vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz, urteilte das Gericht.
Audi habe den Motor mit der unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung konzipiert und in den Verkehr gebracht. VW habe schlieĂlich das Fahrzeug mit der unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung auf den Markt gebracht. Damit hĂ€tten sich beide Autohersteller schadensersatzpflichtig gemacht, entschied das Gericht.
âAuĂer im VW Touareg wird der Dieselmotor des Typs EA 897 in zahlreichen Audi-Modellen mit 3 Liter V6-Motor und auch im Porsche Macan und Cayenne verwendet. Verschiedene Gerichte haben inzwischen entschieden, dass die KĂ€ufer durch die Verwendung unzulĂ€ssiger Abschalteinrichtungen vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt wurden und Anspruch auf Schadenersatz habenâ, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte.
RĂŒckenwind fĂŒr Schadenersatzklagen gibt es auch durch die AusfĂŒhrungen der EuGH-GeneralanwĂ€ltin Eleanor Sharpston vom 30. April 2020. Sie hatte erklĂ€rt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsĂ€tzlich fĂŒr unzulĂ€ssig hĂ€lt, wenn sie im realen StraĂenverkehr zu einem erhöhten SchadstoffausstoĂ fĂŒhren. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zum unmittelbaren Schutz des Motors vor BeschĂ€digung zulĂ€ssig.
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