Vom Abgasskandal geschädigte Kunden haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Das gilt nicht nur für die Käufer der Fahrzeuge, sondern auch für Leasingnehmer, wie ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 18. Dezember 2019 zeigt (Az.: 6 O 394/18). Das Gericht stellte klar, dass auch ein Leasingnehmer, der einen Leasingvertrag über ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug abschließt, einen Schaden erleidet und Anspruch auf Schadensersatz hat. In diesem Fall ging es um einen von Abgasmanipulationen betroffenen VW Touareg 3,0 TDI mit SCR-Katalysator.
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Der Kläger hatte den VW Touareg V6 mit der Abgasnorm Euro 6 im Juni 2015 geleast und einen Leasingvertrag mit der Volkswagen Leasing GmbH geschlossen.
Im Dezember 2017 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf für den VW Touareg wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen an. Der Kläger ließ zwar das Software-Update aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend.
Das LG Mönchengladbach gab der Klage weitgehend statt und verurteilte die Audi AG, die den Motor hergestellt hat, und die Volkswagen AG als Gesamtschuldner zu Schadensersatz. Sie müssen dem Kläger gegen Rückgabe des Fahrzeugs die erbrachten Leasingraten abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten und von allen Verpflichtungen aus dem Leasingvertag freistellen.
Die beklagten Autohersteller seien verantwortlich dafür, dass ein Fahrzeug mit manipulierten Abgaswerten in den Verkehr gebracht wurde. Potenzielle Käufer seien dabei gewusst getäuscht worden, da die Umweltfreundlichkeit des Motors in der Werbung auch noch betont wurde. Durch diese Täuschung habe der Kläger einen ungewollten Leasingvertrag über ein mangelhaftes Fahrzeug abgeschlossen. Dadurch sei er vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadensersatz, so das LG Mönchengladbach.
„Ob Kaufvertrag oder Leasingvertrag – die Kunden wurden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und können dementsprechend Schadensersatzansprüche geltend machen. Das macht das Urteil deutlich“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Der größere 3-Liter-Dieselmotor wurde nicht nur im VW Touareg, sondern auch in diversen Audi-Modellen oder Porsche Macan bzw. Cayenne verwendet. Schadensersatzansprüche können hier weiterhin geltend gemacht werden, es ist noch keine Verjährung eingetreten.