VW Tiguan geht im Abgasskandal zurück – OLG Naumburg 7 U 24/19

Das nächste Oberlandesgericht hat sich im VW-Abgasskandal klar auf der Seite der geschädigten Käufer positioniert. Das OLG Naumburg hat nun entschieden, dass VW einem Kunden Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten muss (Az.: 7 U 24/19).

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Nachdem die Landgerichte im Abgasskandal ganz überwiegend zu Gunsten der geschädigten Verbraucher entscheiden, wird auch die Liste der Oberlandesgerichte, die VW zum Schadensersatz verurteilen, immer länger. So haben beispielweise die Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe, Koblenz, Hamm, Oldenburg, Stuttgart oder Berlin bereits entschieden, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Folge ist in der Regel die Rückabwicklung des Kaufvertrags. „Die Liste wird immer länger. Nun hat auch das OLG Naumburg VW zum Schadensersatz verurteilt. Das zeigt, dass die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen, immer besser werden, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Vor dem OLG Naumburg ging es um die Klage eines Verbrauchers, der 2014 einen VW Tiguan gebraucht gekauft hatte. Nachdem bekannt wurde, dass auch in diesem Fahrzeug der Motor EA 189 mit den manipulierten Abgaswerten verbaut wurde, machte der Käufer Schadensersatzansprüche geltend.

Nachdem die Klage in erster Instanz noch gescheitert war, entschied das OLG Naumburg, dass VW sich schadensersatzpflichtig gemacht habe. Denn VW habe die Fahrzeuge mit den manipulierten Abgaswerten in den Verkehr gebracht und die Käufer dadurch geschädigt.

Ob VW für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen darf, wurde nicht bekannt. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Bisher entscheiden die Gerichte bei der Frage der Nutzungsentschädigung unterschiedlich. Möglicherweise wird dieser Punkt vom BGH höchstrichterlich entschieden.

Auch ohne eine Entscheidung durch den BGH wird immer deutlicher, dass VW bei Schadensersatzklagen im Abgasskandal mehr und mehr auf verlorenem Posten steht. „Von dieser Entwicklung können durch die Abgasmanipulationen geschädigte Käufer immer noch profitieren und Schadensersatzansprüche geltend machen. Das ist in der Regel noch bis zum 31. Dezember 2019 möglich. Danach droht die Verjährung der Ansprüche“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

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