VW T6 im Abgasskandal – EuGH-Urteil wirkt sich aus – C-693/18

Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 entschieden, dass Abschalteirichtungen bei der Abgasreinigung, inklusive Thermofenster, grundsĂ€tzlich unzulĂ€ssig sind (Az.: C-693/18). „Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen und betrifft auch den VW T6. Auch in dem Bulli mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 wird ein Thermofenster bei der AbgasrĂŒckfĂŒhrung verwendet. Nach der Entscheidung des EuGH ist somit klar, dass im T6 eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte.

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VW und andere Autohersteller haben sich bisher darauf berufen, dass Thermofenster ausnahmsweise aus MotorschutzgrĂŒnden zulĂ€ssig seien. Dieser Argumentation hat der EuGH allerdings den Zahn gezogen. Auch wenn eine Abschalteinrichtung dazu beitrage, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, sei dies keine Rechtfertigung fĂŒr ihre Verwendung, so die Luxemburger Richter. Abschalteinrichtungen seien nur dann ausnahmsweise zulĂ€ssig, wenn sie den Motor vor unmittelbaren SchĂ€den, die zu einer Gefahr wĂ€hrend der Fahrt werden, schĂŒtzen.

„Funktionen wie beispielsweise ein Thermofenster bei der AbgasrĂŒckfĂŒhrung gehören demnach nicht zu den zulĂ€ssigen Ausnahmen. Solche Thermofenster wurden in zahlreichen Dieselmodellen verwendet, auch im VW T6. Betroffene AutokĂ€ufer können nun ihre Rechte geltend machen“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Gisevius.

Schon vor dem EuGH-Urteil hat Rechtsanwalt Gisevius SchadenersatzansprĂŒche beim T6 wegen der Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung an den Landgerichten MĂŒnchen und Heilbronn durchgesetzt (Az.: 3 O 13321/19 und Bi 6 O 257/19). Die Gerichte kamen zu der Überzeugung, dass in dem „Bulli“ ein Thermofenster zum Einsatz kommt und es sich dabei um eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung handelt. VW habe nicht darlegen können, warum es sich beim Thermofenster um eine zulĂ€ssige Ausnahme handeln solle. VW legte nur zu weiten Teilen geschwĂ€rzte Unterlagen zur Funktionsweise des Thermofensters vor. Das war dem LG Heilbronn eindeutig zu wenig. Wie auch das LG MĂŒnchen entschied es, dass VW wegen vorsĂ€tzlicher sittenwidriger SchĂ€digung Schadenersatz leisten muss. Mehr dazu unter www.oeltod-anwalt.de

„Nach der Entscheidung des EuGH, dass Thermofenster unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen sind, dĂŒrfte VW kein Argument mehr fĂŒr deren ZulĂ€ssigkeit haben. Die Chancen auf Schadensersatz sind fĂŒr T6-KĂ€ufer und auch bei anderen Dieselfahrzeugen mit Thermofenster deutlich gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

 

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