„Deutsche Autofahrer sind keine Kunden zweiter Klasse. Das muss auch VW akzeptieren!“ Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller will die deutschen VW-Kunden, die durch die Abgasmanipulationen geschädigt wurden, nicht im Regen oder besser in den Auspuffgasen stehen lassen.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Auch gut neun Monate nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals ist für VW-Fahrer in Deutschland noch nicht viel passiert. Die Umrüstungen der manipulierten Diesel-Fahrzeuge geht nur mühsam voran, Entschädigungen will der Konzern an seine deutschen Kunden offenbar nicht zahlen. Anders in den USA. Nachdem sich Volkswagen und die Behörden auf einen Kompromiss geeinigt haben, können die VW-Fahrer in den USA auf satte Entschädigungen hoffen oder ihr Fahrzeug zurückgeben. Bis zu zehn Milliarden Dollar sollen die VW-Kunden in den Vereinigten Staaten erhalten. Dabei können sie wählen, ob sie ihren Wage zurückgeben oder reparieren lassen wollen. Außerdem sollen sie je nach Alter des Autos eine Entschädigung zwischen 5000 und 10.000 US-Dollar erhalten.
„Deutsche Kunden sind von VW genauso durch die manipulierten Abgaswerte hinters Licht geführt worden, wie in den USA. Vorstandschef Müller redet vom verlorenen Vertrauen der Menschen in den Staaten. Und was ist mit den Menschen hier, die im Vertrauen auf die angegebenen Abgaswerte sich zum Kauf eines VW entschieden haben? Ist ihr Vertrauen dem Konzern weniger wert oder werden sie einfach nur als Kunden als zweiter Klasse betrachtet? Es kann nicht sein, dass die Kunden in den USA – berechtigterweise – entschädigt werden und in Deutschland und Europa nicht. Sie haben den gleichen Schaden erlitten“, sagt Rechtanwalt Cäsar-Preller.
Es spielt keine Rolle, ob ein VW-Fahrzeug mit manipulierten Abgaswerten durch Amerika rollt oder auf Europas Straßen fährt. Der Schaden ist für die Kunden der Gleiche. Niedrigerer Wiederverkaufswert, steigende Betriebskosten und ggf. Leistungseinbußen. „Abgaswerte dürfen in Deutschland ebenso wenig manipuliert werden wie in den USA. Daher dürfte sich VW gegenüber seinen betroffenen Kunden auch hier schadensersatzpflichtig gemacht haben. Die Kunden sollten ihr Recht auch einfordern“, so Cäsar-Preller.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller