VW-Aktionäre, die sich als Geschädigte an die VW-Musterklage anhängen wollen, haben dazu noch Zeit bis zum September 2017.
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Dr. Petra Brockmann, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partnerin bei HAHN Rechtsanwälte – Bremen – Hamburg – Stuttgart -, rät betroffenen Aktionären, jetzt Schadensersatzansprüche im Musterverfahren anzumelden.
Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte hat dazu mit www.vw-musterklage.de ein Informationsportal erstellt, auf der sich Betroffene insbesondere über die Kosten einer derartigen Anmeldung informieren, eine kostenfreie Erstbewertung anfordern oder die renommierte Anlegerschutzkanzlei konkret mit der Wahrung ihrer Rechte beauftragen können.
„Die Kosten sind überschaubar“, so Rechtsanwältin Dr. Brockmann: Bei einem Schaden beispielsweise in Höhe von 25.000,00 Euro kostet die Anmeldung der Ansprüche inklusive Gerichtskosten weniger als 1.000,00 Euro. Die Anmeldung im Rahmen des Musterverfahrens hat auch den Vorteil, dass dadurch die Verjährung gehemmt wird. Fachanwältin Dr. Brockmann steht VW-Aktionären gern als Ansprechpartnerin zur Verfügung.