VW-Musterverfahren – Nein zum Vergleich

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Sollte es im Musterverfahren der Verbraucherzentralen gegen den Volkswagenkonzern doch noch zu einem Vergleich kommen, dann ist das nicht für alle Teilnehmer lukrativ. Es wäre in zahreichen Fällen besser, den Vergleich nicht anzunehmen und zurück in die Spur für eine Individualklage zu kommen.

Die Möglichkeit dazu bietet  § 611 Abs. 4 ZPO. Demnach kann der Teilnehmer im Musterverfahren entscheiden, ob er den Vergleich annimmt oder nicht. Im Gegensatz zu einem Verfahrensausgang mit einem Urteil bleibt bei einem Vergleich die Wahl.

Die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal empfehlen insbesondere EA189-Besitzern mit noch hochwertigen Autos, diese Möglichkeit im Rahmen eines Vergleiches zu prüfen. Ob man aussteigt oder nicht hängt auch von der Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung ab. Wer aussteigen möchte kann dies innerhalb eines Monats nach Zustellung eines vom Gericht genehmigten Vergleiches tun.

Udo Schmallenberg, Moderator der IG Dieselskandal: „Der Vergleich wird sich nicht für alle Teilnehmer geichermaßen lohnen können. In Einzelfällen macht ein Verzicht auf den Vergleich sicher Sinn.“

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