VW-Musterverfahren – Nein zum Vergleich

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Sollte es im Musterverfahren der Verbraucherzentralen gegen den Volkswagenkonzern doch noch zu einem Vergleich kommen, dann ist das nicht fĂŒr alle Teilnehmer lukrativ. Es wĂ€re in zahreichen FĂ€llen besser, den Vergleich nicht anzunehmen und zurĂŒck in die Spur fĂŒr eine Individualklage zu kommen.

Die Möglichkeit dazu bietet  Â§ 611 Abs. 4 ZPO. Demnach kann der Teilnehmer im Musterverfahren entscheiden, ob er den Vergleich annimmt oder nicht. Im Gegensatz zu einem Verfahrensausgang mit einem Urteil bleibt bei einem Vergleich die Wahl.

Die KooperationsanwĂ€lte der IG Dieselskandal empfehlen insbesondere EA189-Besitzern mit noch hochwertigen Autos, diese Möglichkeit im Rahmen eines Vergleiches zu prĂŒfen. Ob man aussteigt oder nicht hĂ€ngt auch von der Möglichkeit einer KostenĂŒbernahme durch die Rechtsschutzversicherung ab. Wer aussteigen möchte kann dies innerhalb eines Monats nach Zustellung eines vom Gericht genehmigten Vergleiches tun.

Udo Schmallenberg, Moderator der IG Dieselskandal: „Der Vergleich wird sich nicht fĂŒr alle Teilnehmer geichermaßen lohnen können. In EinzelfĂ€llen macht ein Verzicht auf den Vergleich sicher Sinn.“

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