VW-Abgas-Skandal: TILP hat heute die erste deutsche Anlegerklage gegen die Volkswagen AG eingereicht und Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vor dem Landgericht Braunschweig gestellt – VW lässt Frist zur Beantwortung eines außergerichtlichen Einigungsvorschlags des TILP-Klägers reaktionslos verstreichen – Kostenlose Registrierung für geschädigte Anleger und Investoren unter www.vw-klage.de
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Kirchentellinsfurt, 01.10.2015 Die seit über 20 Jahren auf Bank- und Kapitalmarkt spezialisierte Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat heute für einen von ihr vertretenen Kläger die erste deutsche Anlegerklage gegen den Wolfsburger Automobilkonzern Volkswagen AG eingereicht. Gleichzeitig hat sie Musterverfahrensantrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) mit mehreren Feststellungszielen gestellt.
Volkswagen hatte am 20.09.2015 öffentlich eingeräumt, die Abgaswerte von Diesel-PKW in den USA für Fahrzeugtests manipuliert zu haben. Die Kurse der VW-Stamm- und Vorzugsaktien brachen daraufhin um jeweils über 60 Euro ein. Auch die Meldungen über den Wechsel an der Konzernspitze sorgten nicht nachhaltig für eine Wiederbelebung des Kurses.
Der Kläger macht vor dem Landgericht Braunschweig einen wirtschaftlichen Schaden aus dem Erwerb von VW-Vorzugsaktien in Höhe von rund 20.000 Euro geltend, welche er im April und Juli 2015 gekauft hatte. Konkret begehrt er mit der Klage die Rückabwicklung seiner Aktienkäufe, hilfsweise hat er einen sogenannten Kursdifferenzschaden von rund 60 Euro pro Aktie geltend gemacht. Weiterlesen bei kapitalschutz.de