Mehr als eine Nachrüstung bietet Volkswagen den Käufern eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs nicht an. „Das ist dürftig und die Käufer müssen sich damit nicht abspeisen lassen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
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Rechtsanwalt Cäsar-Preller gibt zu bedenken, dass noch nicht geklärt ist, wie sich die Nachrüstung der betroffenen Dieselmotoren auf die Leistung oder den Spritverbrauch auswirkt. Möglicherweise kann das Auto auch einen Wertverlust erfahren. Das ist aber noch nicht alles. „Die Abgaswerte sind ein wesentliches Merkmal eines Autos und dürften auch bei der Kaufentscheidung eine wichtige Rolle spielen. Dieses Kriterium haben die betroffenen Modelle von VW, Skoda, Seat oder Audi entgegen den Versprechungen nicht erfüllt. Insofern dürfte die Kaufsache einen erheblichen Mangel aufweisen und kann demnach zurückgegeben werden“, so Cäsar-Preller.
In der Praxis sieht es aber weiterhin so aus, dass viele Händler und auch Volkswagen sich nicht bewegen und keine Gesprächsbereitschaft signalisieren. Cäsar-Preller: „Es geht hier aber nicht um Kulanz, sondern um berechtigte Forderungen der Käufer, die ggf. auch vor Gericht durchgesetzt werden können.“ Immer mehr Gerichte entscheiden inzwischen verbraucherfreundlich, da sie Händler bzw. den Volkswagen-Konzern in der Pflicht sehen.
Dabei geht es nicht nur um eine mangelhafte Kaufsache, sondern inzwischen auch um eine sittenwidrige Schädigung der Käufer. Denn VW hat die Fahrzeuge mit den manipulierten Fahrzeugen in den Verkehr gebracht und damit die Käufer geschädigt. Auch wenn VW bisher bestreitet, dass es Anweisungen gegeben hätte, die Manipulationssoftware einzubauen, kann der Autobauer sich nicht einfach aus der Verantwortung stehlen.
„Die aktuelle Rechtsprechung bestätigt immer mehr, dass die Käufer das Recht haben, ein vom Abgasskandal betroffenes Auto zurückzugeben und ihr Geld abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzuverlangen“, so Cäsar-Preller.
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