Das Urteil des Landgerichts Arnsberg (Az.: I-2 O 264/16) dürfte allen Geschädigten des VW-Abgasskandals große Hoffnung machen. Volkswagen muss einem Käufer eines VW Passat Schadensersatz zahlen und den Wagen mit der manipulierten Software zurücknehmen.
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„Das Erstaunliche ist nicht das Urteil an sich, auch andere Gerichte haben schon zu Gunsten der geschädigten VW-Halter entschieden. Sehr überraschend ist aber, dass Volkswagen auf eine Berufung verzichtet und das Urteil hat rechtskräftig werden lassen und damit anerkennt. Das kann durchaus als Fingerzeig für eine Trendwende in Sachen Schadensersatzansprüche für die vom Abgasskandal betroffenen VW-Kunden sein. Das gilt auch für die Käufer, die einen Audi, Seat oder Skoda mit der manipulierten Software erstanden haben“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, MBK Rechtsanwälte.
Aufgrund der eingebauten Manipulationssoftware in dem VW Passat hatte der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Das LG Arnsberg entschied, dass der Rücktritt rechtmäßig erfolgt ist. Denn das Fahrzeug habe einen Mangel aufgewiesen und aufgrund der eingebauten Manipulationssoftware nicht die objektiv berechtigten Erwartungen erfüllt. Zudem sei der Käufer durch das Verschweigen der eingebauten Software arglistig getäuscht worden. In der weiteren Urteilsbegründung wird auf die Gefahr eines mangelbedingten Wertverlusts des Fahrzeugs hingewiesen und auch darauf, dass der Wagen in Deutschland möglichweise gar nicht hätte zugelassen werden dürfen. Unterm Strich muss VW den Passat zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich des Nutzungsersatzes erstatten.
„Dass das Urteil nun rechtskräftig ist, kann durchaus als ein Hinweis darauf verstanden werden, dass VW sich im Berufungsverfahren kaum Chancen ausgerechnet hat und ein Urteil eines Oberlandesgerichts zu Ungunsten des Konzerns vermeiden wollte“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. „Das eröffnet Chancen, für alle Geschädigten des Abgasskandals, die sich nicht mit dem Aufspielen eines Updates abspeisen lassen möchten.“
Eine Alternative für die VW-Käufer kann ggf. auch der Widerruf ihres Autokredits sein. Haben sie zur Finanzierung ein Darlehen bei der VW Bank aufgenommen und wurden nicht ordnungsgemäß über ihre Widerrufsmöglichkeiten belehrt, kann der Kreditvertrag auch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Dann werden Kredit- und Kaufvertrag rückabgewickelt. Wurde der Autokredit seit dem 13. Juni 2014 geschlossen, muss möglicherweise noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden.
Mehr Informationen: http://www.mbk-rechtsanwaelte.de/