Es kommt Bewegung in die Debatte um den VW-Abgasskandal, denn unter Umständen dürfte sich herausstellen, dass europäische Betroffene einen grundsätzlichen Schadensersatzanspruch haben. Derzeit wird sogar diskutiert, ob Fahrzeuge mit AE189 -Motor in Deutschland überhaupt weiterverkauft werden dürfen. Entsprechende Vorschläge werden derzeit in den damit befassten Ministerien und im VW-Untersuchungsausschuss diskutiert. Fürsprecher zitieren eine entsprechende EU-Richtlinie, nach der schon die Neuwagen nicht hätten verkauft werden dürfen, da sie fehlerhaft waren und gegenteilige Bescheinigungen gar nicht hätten ausgestellt werden dürfen.
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Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden: „Dadurch sinkt der Wert von insgesamt 8,5 Millionen PKW, die in Europa mit der Schummel-Software unterwegs sind, erheblich. Amerika ist dagegen mit einem Stand von 500.000 zu entschädigenden Fahrzeugbesitzern eher ein kleiner Fisch im aktuellen VW-Problemteich.
Unabhängig davon raten Rechtanwälte wie der Wiesbadener Joachim Cäsar-Preller, zeitnah Ansprüche aus dem Kaufrecht gegen Händler und Hersteller anzumelden. Cäsar-Preller: „Die Termine für die Rückrufaktionen stehen immer noch in den Sternen. Autofahrer sollten jetzt eine Frist setzen und anschließend vom Vertrag zurücktreten – das ist ihr gutes Recht, da ein Mangel besteht und offensichtlich nicht abgeschaltet werden kann.“
Derzeit kann mit Spannung der Streit zwischen der EU-Kommission und Volkswagen erwartet werden, denn während die Kommission einen grundsätzlichen Schadensersatzanspruch für denkbar hält, ist Wolfsburg davon natürlich weit entfernt. Cäsar-Preller: „Die Anerkenntnis eines generellen Schadensersatzanspruchs wäre ein grundsätzliches Anerkenntnis der Schuld.“
Cäsar-Preller vertritt bereits zahleiche Opfer des VW-Abgasskandals. Er empfiehlt, zur persönlichen Rechtewahrung einen im Thema erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Mehr Informationen: http://www.vwklage.com/