Nach der Scheidung oder Trennung der Eltern leiden die Kinder hĂ€ufig am meisten. âEin Grund dafĂŒr ist, dass ihnen ein Elternteil, zumeist der Vater, praktisch entzogen wird. HĂ€ufig sehen und leben sie mit dem Vater nur jedes zweite Wochenende zusammenâ, sagt Rechtsanwalt Alexander Heumann, Fachanwalt fĂŒr Familienrecht aus DĂŒsseldorf. Eine Alternative dazu sei das Wechselmodell, so Heumann.
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Die Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren stark verĂ€ndert. Nicht nur die Frau hat sich emanzipiert, sondern auch der Mann. âDas betrifft auch die Vaterrolle. Moderne VĂ€ter wollen sich wirklich um ihre Kinder kĂŒmmern, Zeit mit ihnen verbringen und sich aktiv an der Erziehung beteiligen. Doch nach einer Trennung oder Scheidung wird ihnen dies nach wie vor hĂ€ufig verweigert. Und darunter leidet dann auch das Kindâ, erklĂ€rt Fachanwalt Heumann.
Der Entfremdung zwischen einem Elternteil und dem Kind kann durch das Wechselmodell, auch âparitĂ€tische Doppelresidenzâ genannt, vorgebeugt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass das Kind abwechselnd im Haushalt der Mutter und des Vaters lebt und so auch in etwa gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen verbringt. âSo sind beide Elternteile gleichermaĂen mit der Erziehung des Kindes beauftragt und haben gleichzeitig die Möglichkeit, Kind und Beruf auch besser unter einen Hut zu bringenâ, favorisiert Heumann das Modell, das in anderen Staaten schon lĂ€ngst die Regel ist.
Auch die Familienrechtsexpertin Prof. Dr. Hildegund SĂŒnderhauf sprach sich im Interview mit dem ZDF-Magazin âMona Lisaâ fĂŒr das Wechselmodell aus. Die Professorin der Ev. Hochschule NĂŒrnberg fĂŒhrte u.a. aus, dass es fĂŒr die Gesundheit, StabilitĂ€t und das psychische Wohlbefinden der Kinder wichtig sei, bei beiden Elternteilen aufzuwachsen. Dadurch könnten sie die Ressourcen von Vater und Mutter, ihr Wissen, ihre Zeit, ihren Freundeskreis nutzen.
Leider tun sich viele Gerichte noch schwer mit dem Wechselmodell. Rechtsanwalt Heumann: âAuch wenn die Eltern sich zerstritten haben, sollten sie diesen Streit nicht auf dem RĂŒcken der Kinder austragen. Ihnen ist mit dem Wechselmodell am besten geholfen. Und das Kindeswohl sollte immer an erster Stelle stehen.â
Mehr Informationen zum Umgangsrecht und zum Wechselmodell: http://familien-u-erbrecht.de/wechselmodell/
Rechtsanwalt Alexander M. Heumann
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