Wer hat nicht den Wunsch nach den eigenen vier Wänden? Immobilien gelten nach wie vor als ideale Alterssicherung und wertbeständige Kapitalanlage. Doch der Traum von der eigenen Immobilie kann schnell zum Albtraum werden. Besonders dann, wenn sich die vermeintliche Kapitalanlage zum finanziellen Desaster entwickelt. Einziger Ausweg für die Betroffenen ist oftmals nur die Insolvenz.
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Was versteht man unter einer Schrottimmobilie?
Schrottimmobilien sind im Wesentlichen durch ihren überteuerten Verkaufspreis im Vergleich zu ihrem tatsächlichen Wert geprägt. Der Erwerber muss für die Immobilie also deutlich mehr Geld aufwenden, als diese tatsächlich Wert ist. Unter Schrottimmobilien fallen jedoch auch solche Objekte, die in der Sanierungsphase stecken geblieben sind oder sich in einem desolaten bzw. nahezu abbruchreifen Zustand befinden.
Anlegerschützer gehen davon aus, dass der Absatz von Schrottimmobilien und die damit verbundene Zahl der Opfer in naher Zukunft steigend werden. Zusätzlich befeuert wird die Nachfrage nach Immobilien aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise und der damit verbundenen Angst steigender Inflationsraten durch eine lockere Geldpolitik der Notenbanken. Selbst in der Politik erhält das Thema Schrottimmobilien zunehmend mehr Aufmerksamkeit.
Ein sicheres Geschäft? Von wegen…
Um die mit einer Investition verbundenen Zweifel zu beseitigen, nutzen Vermittler oftmals unübersichtliche Rechenbeispiele, die dem Kunden aufzeigen, dass der Traum von der eigenen Immobilie auch gänzlich ohne Eigenkapital möglich sei. Die Immobilien trügen sich, so wird es dem Kunden erzählt, durch Miteinnahmen sowie Steuereinsparungen praktisch von alleine. Tatsächlich entstehen für den Kunden oft Belastungen, die die Belastungsgrenze übersteigen. So wurden in einigen uns bekannten Fällen Immobilien an Kunden verkauft, die bereits die ersten Kreditraten nur mit Mühen und Not aufbringen konnten. Für Betroffene bleibt oftmals nichts anderes übrig, als der Weg in die Verbraucherinsolvenz.
Durch routinemäßige und geübte Verkaufsgespräche wird der Kunde von der Immobilie in einem Maße überzeugt, dass unmittelbar im Anschluss ein Kaufvertrag unterzeichnet wird, ohne dass der Erwerber die Immobilie überhaupt gesehen hatte. Doch sind die Kaufverträge erst einmal unterschrieben, zeigt die Immobilie ihr wahres Gesicht. Von Ruinen bis Schrott ist alles dabei.
Handlungsmöglichkeiten – Ihre Kanzlei in Sachen Schrottimmobilien
Prinzipiell ist die Auswahl der Handlungsmöglichkeiten abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Ansatzpunkte liefert eine mögliche Falschberatung in Bezug auf die mit dieser Investition verbundenen Risiken. Der Verkäufer einer Immobilie die für Anlagezwecke bestimmt ist, muss den Erwerber umfassend zu den mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken hinweisen. Wird diese „Hinweispflicht“ nicht beachtet, kann der Verkäufer sich gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig machen. Dies kann u.U. zur Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.
Wir empfehlen betroffenen Immobilienbesitzern nun zu handeln. Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Banken- und Kapitalanlagerecht bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob mögliche Schadensersatzansprüche auch tatsächlich bestehen und diese mit Erfolg durchgesetzt werden können.
Weitere Informationen: Schrottimmobilien
Autor: Rechtsanwalt Jan Finke