Ob auf GeschĂ€ftsreise oder im Urlaub â im Hotel wird gerne auch im Internet gesurft. Die meisten Hotels bieten ihren GĂ€sten inzwischen einen WLAN-Zugang an, der auch gerne genutzt wird. Die DeHoGa weist dabei auf ein Problem hin: Diese InternetzugĂ€nge sind praktisch anonym, was ja auch schön ist, wenn ĂŒber den Gast keine Daten hinsichtlich seiner Gewohnheiten im Internet gesammelt werden.Was aber, wenn der Gast dieses missbraucht und beispielsweise illegal Dateien herunter lĂ€dt? Muss dann das Hotel fĂŒr den Schaden aufkommen, weil es sein Internetanschluss ist?
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Die Rechtsprechung in solchen FĂ€llen ist bisher sehr unterschiedlich. Mal sehen die Richter FahrlĂ€ssigkeit beim Hotelier, mal aber auch beim Musikanbieter, der es dem Kunden zu leicht macht, wenn er die IdentitĂ€t nicht prĂŒft. Neben dem juristischen Verfahren droht dem Hotel in solchen FĂ€llen aber auf jeden Fall ein Imageverlust.
Darum rĂ€t die DeHoGa, dass der Gast sich einloggen und ein System seine Daten sowie sein Verhalten im Internet speichern muss (Vorratsdatenspeicherung). Diese Daten dĂŒrfen aber nur im Problemfall und unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes eingesehen werden. Wichtig ist, dass nur der Gast und nicht das Personal das Kennwort des Gastes kennt, da es sonst zum nĂ€chsten Streitfall kommen kann.