Erste Hedge-Fonds haben Interesse an den Genussrechten der PROKON-Anleger bekundet und wollen Anlegern in der kommenden Woche Übernahme-Angebote machen. Anlegern winkt damit die Chance, zumindest kurzfristig überhaupt etwas Geld zu bekommen. Experten warnen allerdings davor, solche Angebote unüberlegt anzunehmen. Grund: Nach Feststellung der PROKON-Vermögenswerte dürfte mehr Wert vorhanden sein, um nicht nur die erstrangigen Gläubiger zu bedienen. Sollte PROKON also nicht in irgendeiner Form weiter geführt werden können, besteht Hoffnung, dass auch zweitrangige Gläudiger, wie die Genussrecht-Inhaber, bezahlt werden können. Hier kann man nicht mit 100 % rechnen, aber zumindest mit einer Summe, die eventuell höher ist als das Angebot einer „Heuschrecke“, wie man diese Art von Hedgefonds gern nennt. Eins ist klar: Heuschrecken haben kein Interesse an der Fortsetzung der „Idee Prokon“ – die wollen nur Geld verdienen.
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