Holz, insbesondere Brennholz, ist längst auch für illegale Händler eine lohnenswerte Ware. Das führt in einigen Ländern zum Raubbau, so dass das EU-Parlament eine Verordnung zur Bekämpfung des Handels mit illegalem Holz in der EU erlassen hat. Denn der unkontrollierte Raubbau ist kein Kavaliersdelikt.
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Brennholz aus Weißrussland, Holzbriketts aus der Ukraine, Pellets aus Bosnien – es könnte buchstäblich „heiße Ware“ sein. Der Handel mit Holz und hier insbesondere der Import von Holz in die EU wird von der EU-Kommission schon seit 2010 argwöhnisch betrachtet. Laut EU-Verordnung ist der Import von „bedrohtem Holz“ bereits heute verboten, umgesetzt werden soll die Verordnung in Deutschland aber erst ab März 2013. Die EU will den Wald als Teil eines globalen Klimaschutzkonzeptes schützen und wird mit der Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 995/2010 z.B. Brennholz (auch Briketts) auf eine Sperrliste setzen. Dabei ist aber Brennholz nicht automatisch von der Verordnung betroffen. Importeure müssen aber nachweisen können, dass es sich um Holz von Bäumen handelt, die im Ursprungslang unter den dort geltenden gesetzlichen Bedingungen geschlagen wurden. Liegt dieser Nachweis vor, dann steht einer Einfuhr in die EU nichts im Wege.
Überwacht werden soll die Umsetzung der Verordnung vom Landwirtschaftsministerium. Holz aus EU-Mitgliedsstaaten ist von der Verordnung nicht betroffen. Hier geht die Kommission offensichtlich davon aus, dass den gesetzlichen Vorschriften auch ohne Verordnung im Sinne des Klimaschutzes genüge getan wird. Die aktuelle Situation sieht wie folgt aus: Brennholz wird insbesondere von großen Baumarktketten im EU-Ausland gekauft und teuer in deutschen Märkten wieder an den Kunden gebracht. Billiges Brennholz aus der Ukraine zu importieren ist immer noch günstiger, als deutsches Brennholz bei nachhaltig arbeitenden Produzenten zu kaufen. Vor allem das logistikfreundliche Aufstapeln der Scheite in Boxen ist mit deutschen Löhnen nicht zu machen.
Für den deutschen Brennholzhandel kann eine strikte Umsetzung der Verordnung nur Vorteile bringen. Wer das Holz zu billig einkauft und damit dubiose Quellen in Kauf nimmt, der riskiert als Händler in der EU ein dickes Bußgeld, denn er muss den Nachweis führen können, dass das eingekaufte Holz in Ordnung ist gemäß der Verordnung.
Mehr Informationen: brennholz-deutschland.de