ChipMonk ändert Standardverfahren: So einfach geht das in Amerika: Der auch in Deutschland sehr beliebte Newsletter-Versender stellt von einem Tag auf den anderen standardmäßig auf das Single-Opt-In-Verfahren um und übergeht damit kurzerhand eine in Deutschland gesetzlich geforderte Stufe zur verlässlichen Echtheitsprüfung von Newsletter-Abonnenten. Am sogenannten Double-Opt-in kommt man in Deutschland jedoch nicht vorbei.
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Das heißt: Ein Newsletter-Empfänger muss den Dienst bestellen oder sein Einverständnis erklären und dann z. B. über eine Bestätigungsmail nochmals deutlich machen, dass er den Dienst wirklich nutzen will. Beim Single-Opt-in funktioniert das wesentlich einfacher: Der Kunde bestellt einen Newsletter und bekommt ihn auch sofort.
MailChimp rechtfertigt die Umstellung auf das vereinfachte Verfahren mit ansonsten zu hohen Absprungraten.
Mag sein, aber darum geht’s ja nicht: Wer in Deutschland Werbung versenden will, muss sich nach den rechtlichen Vorgaben richten, eine Einwilligung einholen und diese auch nachweisen können. Wer das nicht tut, riskiert teure Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen der Konkurrenz oder sogar der Empfänger der Werbe-E-Mails.
Das alles tangiert MailChimp offenbar nicht: Kunden werden lediglich informiert, dass das Standardverfahren umgestellt wird.
„Informiert?“ – Rechtsanwalt Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Die juristischen Folgen werden einfach ausgeklammert und die User auf mögliche Gefahren gar nicht hingewiesen. Das ist inakzeptabel.“
Ab 31. Oktober wird jeder MailChip-Newsletter mit dem vereinfachten Verfahren ausgeliefert.
Was deutsche Kunden tun können: Wenn man vor Abmahnungen und hohen Vertragsstrafen sicher sein will, muss man die in Deutschland verlangte Verfahrensoption in den Einstellungen korrekt auswählen. Lampmann: „Wer das versäumt, kann sich nicht auf ein Fehlverhalten von MailChimp berufen. Jeder Unternehmer ist nämlich grundsätzlich auch für Handlungen von beauftragten Dritten selbst verantwortlich.“
Auch MailChimp könnte Ärger drohen. Nicht nur durch mögliche Regressansprüche von Nutzern, die aufgrund der Umstellung abgemahnt werden. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass MailChimp als Störer haften könnte, da das Unternehmen durch die strukturelle und ungefragte Änderung der Versandvorgänge an den Rechtsverstößen mitwirkt.
Da zu vermuten steht, dass professionelle Abmahner bereits in den Startlöchern stehen, sollten alle Nutzer des Dienstes MailChimp schnell reagieren oder wenigstens im Falle des Falles Ansprüche gegen den Anbieter prüfen lassen.