Vorsicht bei Schrottimmobilien

Berlin will die Richtlinien für den Erwerb von Immobilien verschärfen. Das kündigte der Berliner Senator für Verbraucherschutz Thomas Heilmann (CDU) an. Damit soll gegen das Geschäft mit so genannten Schrottimmobilien vorgegangen werden. Heilmanns Vorgänger Michael Braun (CDU) hatte nach nur wenigen Tagen im Amt seinen Rücktritt erklärt, da er als Notar in Geschäfte mit Schrottimmobilien verwickelt gewesen sein soll.Schrottimmobilien sind nicht unbedingt Bruchbuden, die auf den ersten Blick erkennbar sind. Vielmehr handelt es sich hier um Objekte, die zu einem deutlich überteuerten Preis angeboten werden. Häufig handelt es sich dabei um Eigentumswohnungen, die zu Anlagezwecken von Vertriebsfirmen angeboten werden. Statt einer schicken Wohnung als Alterssicherung erwartet die Erwerber aber eine Bude in einem schlechten Zustand, die zunächst einmal gründlich saniert werden muss. Die hohen Folgekosten können dabei bis zur Privatinsolvenz führen.

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Die Vertriebswege für diese Immobilien seien typisch, warnt die Verbraucherzentrale Bayern e.V.: Unaufgeforderte telefonische Kontaktaufnahme, Besuch des Immobilien-Vermittlers beim Kaufinteressenten und in der Regel kein persönlicher Kontakt zu der finanzierenden Bank. Und das, obwohl es sich bei dem Kaufpreis meist um einen sechsstelligen Betrag handelt. Die Verbraucherzentrale Bayern e.V.: „Ist das Objekt überteuert oder sogar eine Schrottimmobilie, kann dies für den Anleger weitreichende Folgen bis hin zum finanziellen Ruin haben. Das gilt vor allem dann, wenn die Wohnung komplett auf Kredit bezahlt wird. Denn die Zins- und Tilgungsverpflichtungen gegenüber der Bank müssen erfüllt werden. Egal, ob die bei Verkauf in Aussicht gestellte Miete fließt oder nicht.“  Die Erfahrung zeige, dass in vielen Fällen schon nach kurzer Zeit Mieteinbußen auftreten und das Objekt ohne aufwändige Sanierung überhaupt nicht zu vermieten ist. Auch Mietpools oder Mietgarantien böten keine ausreichende Sicherheit, so die Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Wer eine Immobilie als Anlageobjekt erwerben möchte, sollte sie daher genauso gründlich prüfen, wie bei einer Wohnung, die er selbst bewohnt. Lage und Zustand der Immobilie sind entscheidende Kriterien für ihren Wert. Auch ein Vergleich mit ortüblichen Immobilienpreisen gibt Aufschluss über den tatsächlichen Wert des Objekts, das vor der Unterzeichnung eines Kaufvertrags unbedingt selbst, am besten in Begleitung eines Experten, besichtigt werden muss, rät die Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Auch wenn der Kaufvertrag schon unterschrieben ist, muss es noch nicht zu spät sein. Bei so genannten „Haustürgeschäften“ besteht ein Widerrufsrecht, über das der Käufer belehrt werden muss. Auch bei einem sittenwidrig überhöhten Verkaufspreis oder falschen Angaben über die Miethöhe kann vom Vertrag zurückgetreten werden. Die Verbraucherzentrale Bayern e.V.: „Wer falsch beraten und nicht über die Risiken der Anlage aufgeklärt wurde hat unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz und sollte kompetenten Rechtsrat einholen.“

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