Wer über facebook ein „Teilen“ auf einen Beitrag oder einen Link setzt, für dessen Vorschaufoto der Einsteller (also der für die Quelle Verantwortliche) nicht die Veröffentlichungsrechte besitzt, der setzt sich der Gefahr aus, abgemahnt zu werden. Auch wenn das Bild kaum erkennbar nur als „Miniatur“ an der facebook-Pinwand hängt.
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Heise bringt es auf den Punkt: „Viele Funktionen, die Facebook seinen Nutzern bietet, sind nach deutschem Recht problematisch. Dies gilt für die mangelhaften Möglichkeiten, ein einwandfreies Impressum zu platzieren, vor allem aber für Kollisionen mit dem Urheberrecht. Ähnlich wie Google generiert Facebook nämlich zu vermeintlich harmlosen Links der Nutzer Text-Snippets und Vorschaubilder.“
Die Berliner Rechtsanwaltkanzlei Pixel.law hat jetzt einen gewerblichen Facebook-Seiten-Betreiber abgemahnt. Grund: Dieser hatte auf seiner Pinnwand die automatisch generierte Miniatur eines angeblich urheberrechtlich geschützten Bildes veröffentlicht, berichtet Heise weiter. Die Miniatur war über ein „Teilen“ entstanden. Facebook stellt die Miniatur automatisch auf die Pinwand des „Teilers“, wenn dieser die Funktion nicht deaktiviert hat. Dies passiert z.B. auch, wenn interessante Homepagelinks geteilt werde. In der Abmahnfalle sitzt der „Teiler“ in dem Moment, in dem der Herausgeber der geteilten Homepage nicht im Besitz der erforderlichen Rechte ist.
Die Fotografin des Bildes verlangt Schadensersatz in Höhe von 1200 Euro, dazu kommen Anwaltsgebühren in Höhe von etwa 500 Euro.
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