Wer Vorkasse für ein Produkt oder eine Dienstleistung an ein Pleiteunternehmen geleistet hat, der steht in aller Regel dumm da – das Geld ist Weg und die Hoffung auf eine Teilauszahlung durch den Insolkvenzverfalter ist meist nur ein schwacher und auch unrealistischer Trost.
Grundsätzlich gilt bei Dienstleistungsunternehmen wie z.B. Wäschereien oder Autowerkstätten: Ihr Eigentum darf nicht in die Insolvenzmasse einbezogen werden. Heißt also: Wenn Ihr Auto in der Werkstatt eines insolventen Unternehmens steht, dann haben Sie Anspruch auf Herausgabe. Dieser Anspruch ist an den zuständigen Insolvenzverwalter zu richten, falls Sie sonst keine Möglichkeit sehen. Seinen Namen erfahren Sie beim jeweils zuständigen Amtsgericht. Die Frage, ob ein Unternehmen im Insolvenzverfahren steckt oder nicht, kann heute bequem im Internet recherchiert werden, z.B. unter www.insolvenzbekanntmachungen.de