Geht es um die attraktivsten Unternehmensstandorte in Europa, belegt das Land Dänemark zweifelsfrei einen der obersten Plätze. Verwunderlich ist dies kaum, denn Dänemark kann bei der Gründung eines neuen Unternehmens vor allem durch eine äußerst stabile Gesetzgebung und eine überaus loyale Steuerpolitik punkten. Immer mehr Unternehmen wurden somit im Laufe der letzten in Dänemark eingetragen.
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Bei Dänemark handelt es sich um eine der weltweit wettbewerbsfähigsten Volkswirtschaften. Die Gründung eines Unternehmens zeigt sich in Dänemark dennoch vergleichsweise einfach – es ist lediglich nötig, die entsprechenden Unterlagen rechtzeitig den Behörden einzureichen sowie die Mindestanforderungen hinsichtlich des Stammkapitals zu erfüllen.
Der folgende Artikel liefert einen übersichtlichen Leitfaden zu den Stichpunkten, die bei dem Unternehmensaufbau in Dänemark eine Rolle spielen.
Die Arbeitserlaubnis
Für die Führung eines Unternehmens in Dänemark ist im ersten Schritt eine Arbeitserlaubnis nötig. Bürger der EU beziehungsweise der EWR sind generell berechtigt, in Dänemark Geschäfte zu betreiben.
Für Bürger außerhalb der EWR/EU, der Schweiz und der nordischen Länder, ist zusätzlich allerdings die Beantragung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nötig. Nur mit diesen Dokumenten können sie in Dänemark unternehmerisch tätig sein.
Die Arten der Rechtsformen
Die Gründung eines Unternehmens in Dänemark kann auf unterschiedliche Arten vorgenommen werden. Sowohl die einkommensteuerliche Behandlung als auch die Haftungsregelungen hängen von der Auswahl der Rechtsform ab. Ein deutscher Steuerberater in Dänemark kann dazu nähere Informationen liefern.
Zur Auswahl stehen beispielsweise die Dänische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also eine ApS beziehungsweise Anpartsselskabet, eine Dänische Aktiengesellschaft, also A.S. beziehungsweise Aktieselskabet, oder auch die Dänische offene Handelsgesellschaft, die Interessenten Kab, kurz I.S..
Die Formalitäten der Anmeldung und Registrierung
Die Anmeldung
Diejenigen, die sich dazu entschieden haben, die Gründung eines eigenen Unternehmens in Dänemark vorzunehmen, müssen an die Anmeldung bei der Behörde für Handel und Unternehmen in Dänemark denken.
Vorgenommen werden muss diese mindestens acht Tage, bevor die jeweilige Tätigkeit aufgenommen wird. Heutzutage ist die Anmeldung allerdings sogar komfortabel im Internet möglich.
Die CVR-Nummer
Wurde die Registrierung des neuen Unternehmens erfolgreich ausgeführt, erfolgt die Erteilung einer CVR-Nummer. Bei dieser handelt es sich um die Identifikationsnummer.
Bei jeglicher Kommunikation mit privaten Stellen oder Behörden ist die CVR-Nummer anzugeben.
Die Steuerbehörden
Nach der Unternehmensregistrierung erfolgt eine automatische Informationsweiterleitung an die SKAT – die Steuerbehörde von Dänemark. Für alle Unternehmen muss nämlich eine Registrierung hinsichtlich der Mehrwertsteuer vorgenommen werden.
Kurzanleitung für die Unternehmensgründung in Dänemark
Um in Dänemark ein neues Unternehmen erfolgreich zu eröffnen, sind also einige Schritte von besonders großer Bedeutung.
Zu diesen zählt beispielsweise eine umfassende Recherche. Über die Möglichkeiten von unternehmerischen Tätigkeiten im Land sollte sich im Vorfeld umfassend informiert werden. So lassen sich Fehler, die besonders häufig begangen werden, gleich im Vorfeld vermeiden, wie etwa, dass in einen Markt eingetreten wird, der sich bereits als vollständig gesättigt zeigt.
Im Anschluss ist die Rechtsform des neuen Unternehmens zu wählen. Die Form ist sowohl nach der Anzahl der involvierten Investoren als auch dem zur Verfügung stehenden Kapital zu wählen. Danach folgen die Registrierung des Unternehmens und seine Anmeldung bei den Steuerbehörden. Für einige Unternehmensarten sind darüber hinaus bestimmte Genehmigungen oder Lizenzen nötig.
Falls es die jeweilige Unternehmensstruktur vorsieht, müssen natürlich auch qualifizierte und spezialisierte Mitarbeiter eingestellt werden. Unternehmern ist es in Dänemark im Übrigen auch erlaubt, Mitarbeiter aus dem Ausland zu beschäftigen oder eine Versetzung der bereits bestehenden Mitarbeiter vorzunehmen, falls es zu einer Verlagerung des Unternehmensstandortes kommt.