Volkswagen Verfassungsklage abgelehnt: VW-Unterlagen dürfen ausgewertet werden

Seit Mitte 2017 warten wichtige Dokumente, deren Auswertung der Wahrheitsfindung im Dieselskandal dienen könnten, auf eine entsprechende Auswertung.

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Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte bei einer Durchsuchung des Münchener Büros der Anwaltskanzlei Jones Day wichtige Unterlagen beschlagnahmt. Der Volkswagenkonzern hatte sich gegen diese Beschlagnahme und die Auswertung der Unterlagen mit allen juristischen Mitteln zur Wehr gesetzt – und erreichte nun das Ende dieses Weges.

Als höchste anrufbare Instanz hat nun auch das Bundeverfassungsgericht „Grünes Licht“ für die anstehende Auswertung dieser Akten gegeben.

Rechtsanwalt Dr. Hartung: „Das wird ein halbes Jahr vor Ablauf der Frist zur Anmeldung von Schadensersatzansprüchen Bewegung in die Verfahren bringen, denn die Unterlagen werden entsprechend brisant sein, sonst hätte VW nicht versucht, die Veröffentlichung mit allen Mitteln zu verhindern.“

Rechtsanwälte wie der Mönchengladbacher Herausgeber des Portals www.pkw-ruecknahme.de werden nun zeitnah Akteneinsicht beantragen.

Selbst wenn das nicht möglich sein sollte, werden die neuen Erkenntnisse Bewegung bringen, da die neuen Unterlagen nun von der ermittelnden Staatsanwaltschaft und vom Kraftfahrtbundesamt ausgewertet und im Verfahren auch veröffentlicht werden dürfen.

Die Klage war in Karlsruhe abgewiesen worden, weil eine Auswertung ein faires Verfahren gegen VW nicht beeinflusse und die Kanzlei selbst keine Beschwerdebefugnis besitze.

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